Sie fragen sich: Welche Steuer fällt bei einer geerbten Immobilie an und wie sieht es mit der Steuer aus, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen? Das hat es mit Erbschafts- und Spekulationssteuer auf sich, bzw. hier müssen diese jeweils geleistet werden:
Steuern für geerbtes Haus
Das Erbe eines Hauses müssen Sie beim Finanzamt melden. Sofern der Verkehrswert der Immobilie die steuerlichen Freibeträge überschreitet, werden Sie infolgedessen Erbschaftssteuer für das Haus zahlen müssen. Wie hoch sie ausfällt, hängt von diesen Faktoren ab:
- Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser
- Höhe des Erbes
- Steuerklasse
Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher fällt der Freibetrag aus, sodass Sie natürlich weniger Steuern zahlen müssen. Lebenspartner können sich gegenseitig 500.000 Euro vererben, ohne Erbschaftssteuer entrichten zu müssen.
Kinder können von jedem ihrer Elternteile 400.000 € erben. Wenn gar kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, liegt der Freibetrag jedoch nur bei 20.000 €. Die Erbschaftssteuer auf das Hauskann entfallen, wenn es sich um ein Familienheim mit großer emotionaler Bedeutung handelt und der Erbe selbst darin wohnen möchte. Das muss er aber für mindestens zehn Jahre tun.
Steuern für ausgeschlagenes Erbe
Durch das Ausschlagen des Erbes entfällt selbstverständlich die Erbschaftssteuer. Auch die Spekulationssteuer wird uninteressant, da Sie gar keine Immobilie erben, die Sie verkaufen könnten. In diesem Fall müssen Sie also gar keine Steuern zahlen.
Steuern bei Verkauf des geerbtes Hauses
Wenn Sie ein Haus nach einem Todesfall verkaufen möchten, sollten Sie vorab klären, ob gegebenenfalls die sogenannte Spekulationssteuer fällig wird. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass es beim Verkauf zu einem Gewinn kommt, der wiederum dem Einkommen zugerechnet werden kann und dementsprechend versteuert werden muss. Gezahlt werden muss die Steuer aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das Haus wird vor dem Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkauft.
Dabei ist es unerheblich, wann Sie das Erbe angetreten haben. Wichtig ist hingegen, wann der Erblasser die Immobilie gekauft hat. Wenn das vor weniger als zehn Jahren war, werden Sie die Steuer zahlen müssen, sofern Sie das Haus nicht selbst genutzt haben.
Diese Regelung trifft selbstverständlich nicht nur auf Häuser, sondern auch auf geerbte Wohnungen zu. Für eine ordnungsgemäße Berechnung der Steuer müssen Sie den Gewinn aus dem Hausverkauf bei Ihrer Steuerklärung angeben.