Der Ablauf einer Feuerbestattung besteht aus mehreren Schritten, die normalerweise in dieser Abfolge durchgeführt werden.
- Abholung und Überführung des Verstorbenen: Der Verstorbene wird vom Bestattungsinstitut abgeholt, vorbereitet und in einem Verbrennungssarg in das Krematorium überführt.
- Vorbereitung zur Einäscherung: Während der Vorbereitung findet eine zweite Leichenschau statt.
- Einäscherung: Der Sarg wird in den Einäscherungsofen gebracht und die Kremation wird durchgeführt. Anschließend wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt.
- Übergabe der Asche: Der Bestatter legt die Aschekapsel in die von der Familie gewählte Urne.
- Trauerfeier: Diese kann vor oder nach der Einäscherung stattfinden. Sie beinhaltet Reden, Musik und in vielen Fällen religiöse Rituale.
- Urnenbeisetzung: Die Urne wird nach Wahl der Familie in einer der zugelassenen Bestattungsarten beigesetzt.
Der Ablauf einer Feuerbestattung ist rechtlich in dieser Abfolge bestimmt. Jedoch kümmert sich der Bestatter sowohl um die Formalitäten als auch um den Transport des Verstorbenen zum Krematorium und bringt die Asche zurück.
Tipp: Die Kosten der Kremation und der konkrete Ablauf der Feuerbestattung hängen vom jeweiligen Krematorium, dem Friedhof und dem Bestatter ab.
Trauerfeier einer Feuerbestattung
Im Rahmen des Ablaufs einer Feuerbestattung findet normalerweise eine Trauerfeier statt, auch wenn die Familie sich für eine anonyme Bestattung entscheidet. Diese kann flexibel gestaltet werden und findet in der Regel vor oder nach der Einäscherung statt. Sie bietet den Hinterbliebenen die Möglichkeit, sich in einem würdevollen Rahmen zu verabschieden.
Die Trauerfeier kann in einer Kirche, einer Trauerhalle oder einem anderen passenden Ort stattfinden. Während der Zeremonie, die oft religiös gestaltet wird, werden normalerweise Reden gehalten, Musik gespielt und verschiedene Rituale durchgeführt, um den Verstorbenen zu verabschieden und den Trauernden Trost zu spenden.
Je nach Religion gibt es einen festgelegten Ablauf der Feuerbestattung mit Trauerfeier mit den entsprechenden Gebeten und Ritualen.
Die Familie hat die Möglichkeit, diese Trauerfeier so zu gestalten, wie sie möchte. Manche Menschen geben ihren Angehörigen auch Anweisungen, wie sie gerne bestattet werden möchten und auch wie die Trauerfeier aussehen sollte. Das setzt natürlich voraus, dass man Zeit hat, um diese Dinge vorzubereiten.
Einäscherung in Deutschland
In Deutschland ist die Feuerbestattung mittlerweile die am häufigsten gewählte Bestattungsform. Diese unterliegt wie die Sargbestattung verschiedenen strengen gesetzlichen Bestimmungen. Tatsächlich ist Deutschland in diesem Bereich strenger als viele andere Länder der Welt und auch strenger als mehrere Nachbarländer. Nicht nur der Ablauf einer Feuerbestattung sondern auch viele weiteren Merkmale sind vorgegeben:
- Voraussetzung einer genauen Identifizierung
- Die Einäscherung muss in einem dafür zugelassenen Krematorium erfolgen
- Ein Verbrennungssarg ist für den Transport und die Kremation Voraussetzung
- Es ist ein amtlicher Leichenschauschein mit zwei Leichenschauen erforderlich.
- Die Einäscherung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen
- Die Einäscherung muss spätestens 4-10 Tage nach dem Tod durchgeführt werden
- Die Familie hat nach der Einäscherung bis zu 6 Monate Zeit, die Beisetzung zu organisieren.
- Es muss eine Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Verwandten vorgelegt werden
- Der Ablauf der Feuerbestattung muss durch einen Bestatter organisiert werden.
- Es besteht auch bei der Feuerbestattung für die Urne die Friedhofspflicht mit der Ausnahme der Seebestattung, bei der sich der Ablauf der Feuerbestattung etwas unterscheidet
- Manche Bundesländer erlauben es, die Asche zu verstreuen. Es gibt aber nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel ist in Bremen das Verstreuen von Asche unter bestimmten Umständen außerhalb des Friedhofs möglich.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Feuerbestattungen im Vergleich zur Sargbestattung kontinuierlich gestiegen, wie diese Studie zeigt:
Einäscherung in der Schweiz
In der Schweiz unterliegen die Feuerbestattung und ihr Ablauf ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen wie in Deutschland. Die Einäscherung muss ebenfalls in einem zugelassenen Krematorium stattfinden und wird von einem Bestatter organisiert.
Ein besonderes Merkmal in der Schweiz ist jedoch die Möglichkeit, die Asche im Ablauf der Feuerbestattung auf unterschiedliche Weise beizusetzen, da keine grundsätzliche Friedhofspflicht besteht wie in Deutschland.
Zugelassene Bestattungsarten in der Schweiz, die in Deutschland nicht erlaubt sind:
- Naturbestattung mit Verstreuen der Asche
- Diamantbestattung
- Luftbestattung
- Weltraumbestattung
- Flussbestattung
- Bestattung im Garten
Tipp: Die gesetzlichen Anforderungen für den Ablauf der Feuerbestattung sind kantonal unterschiedlich, sodass es wichtig ist, sich über die lokalen Bestimmungen zu informieren.
Einäscherung in Österreich
Auch in Österreich sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Ablauf einer Feuerbestattung streng geregelt. Die Einäscherung darf nur in zugelassenen Krematorien stattfinden und bedarf einer offiziellen Genehmigung. In Österreich gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung oder Verstreuung der Asche, darunter auf Friedhöfen, in Urnengräbern oder in der Natur und ähnelt somit eher den Vorschriften, die in der Schweiz gelten.
Die Urne darf in Österreich mit nach Hause genommen werden, aber die Asche darf nicht privat verstreut werden. Es gibt vorgegebene Streuwiesen für diesen Zweck.
Grundsätzlich gelten in Deutschland zwar strenge Regelungen zur Friedhofspflicht und diese können nur umgangen werden, wenn man die Bestattung in einem anderen Land durchführen lässt.
Viele Menschen träumen davon, dass ihre Asche in der freien Natur und an bestimmten Stellen verstreut wird, die ihnen etwas bedeuten oder wo sie sich die ewige Ruhe wünschen. Da so etwas in Deutschland nicht möglich ist, muss der Umweg über ein Nachbarland gemacht werden, was grundsätzlich möglich ist, aber zusätzliche Kosten mit sich bringt.
Der Ablauf der Feuerbestattung muss auch in solchen Fällen eingehalten werden, die Urne kann jedoch dann in ein anderes Land gebracht werden, wo die Beisetzung stattfindet.
Tipp: Ein Bestatter kann genauere Informationen zu diesem Thema, den Kosten und den nötigen Formalitäten geben!