Nicht jeder Mensch, der etwas geerbt hat, möchte seinen Erbteil behalten. Denn nicht immer kann man mit dem Anteil der geerbten Immobilie etwas anfangen oder ein Erbe möchte sich mit dem Verkauf einen eigenen Traum finanzieren. Jedem Erben steht es frei, sein Erbteil zu behalten oder den Erbteil an der Immobilie im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu verkaufen. Wer sein persönliches Erbteil verkaufen möchte, muss dafür verschiedene Dinge beachten, die in diesem Beitrag erläutert werden.
Was ist eine Erbengemeinschaft und der Erbteil?
Um einen Erbteil etwa an einer Immobilie verkaufen zu können, macht es ein großer Unterschied, ob es sich um einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft handelt.
Definition und Struktur einer Erbengemeinschaft
Unter einer Erbengemeinschaft versteht man eine Gruppe von Personen, die gemeinsam etwas geerbt haben. Klassische Erbengemeinschaften sind Geschwister, wenn beide Elternteile verstorben sind. Jedoch kann auch ein verbliebener Elternteil eine Erbengemeinschaft mit den Kindern bilden. Wenn der oder die Verstorbene keine Kinder hatte, können auch die nächsten Verwandten eine Erbengemeinschaft bilden. Das Erbe bezeichnet man innerhalb der Erbengemeinschaft als Gesamthandeigentum. Nur die gesamte Erbengemeinschaft kann daher etwa über ein Grundstück oder eine Immobilie verfügen.
Wer ermittelt die Erbengemeinschaft?
Hat der Erblasser ein Testament erstellt, informiert das zuständige Nachlassgericht die Erben. Liegt kein Testament vor, ist es empfehlenswert, sich selbst beim Nachlassgericht zu melden. Auf die Frage “Wie lange sucht das Nachlassgericht nach Erben?” gibt es übrigens keine feste Antwort. Während es für die Erbausschlagung eine Frist von sechs Wochen gibt, gibt es für die Suche nach Erben keine fest Frist.
Die Bedeutung des Erbteils innerhalb der Erbengemeinschaft
Die Erbteile in einer Erbengemeinschaft können gleich sein, aber auch verschieden groß sein. Handelt es sich zum Beispiel um zwei Geschwister, hat gesetzlich jeder einen Anteil von 50 Prozent am Erbe. Bei drei Geschwistern würde das Erbteil gedrittelt werden. Bei einer Erbengemeinschaft bei einem Grundstück können also die Stimmrechte unterschiedlich groß sein.
Frühere Schenkungen werden berücksichtigt
Jedoch kann es auch andere Konstellationen geben, wenn zum Beispiel eines der Kinder bereits Geld für ein Eigenheim von den Eltern geschenkt bekommen hat. Diese Schenkungen werden beim Erbe berücksichtigt, aber jährlich abgezinst. Zudem kann der Erblasser in seinem Testament weitere individuelle Wünsche vermerken. Diese können sich auf die Höhe der individuellen Erbteile auswirken und die Erbauseinandersetzung gerade bei einer Immobilie zu einem komplexen Prozess machen.
Der Verkaufsprozess: Wie Sie Ihren Erbteil verkaufen
Möchte ein Erbe den eigenen Erbteil an einer Immobilie verkaufen, sind dafür einige Schritte zu befolgen. Oft werden Erbteile bei Immobilien verkauft. Bei etwa 430.000 Immobilien, die jährlich in Deutschland vererbt werden, ist dies ein relativ häufiger Prozess.
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Erbteil verkaufen
Wer einen Erbteil verkaufen möchte, muss sich an gewisse rechtliche Rahmenbedingungen halten. Das gilt insbesondere, wenn es sich dabei um eine Immobilie handelt. Beim Verkauf eines Anteils an einer Immobilie muss dies zwingend mit einem Kaufvertrag geschehen. Dieser Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Der Verkauf einer Immobilie passiert im Rahmen der Erbauseinandersetzung.
Das Vorkaufsrecht der Miterben
Eine weitere rechtliche Besonderheit beim Verkaufen eines Erbteils an einer Immobilie ist das Vorkaufsrecht der Miterben. Dieses Recht besagt, dass ein Erbteil nicht automatisch an einen X-beliebigen Verkäufer veräußert werden darf. Möchten die Miterben den Erbteil kaufen, weil es sich zum Beispiel um einen Anteil an einer Immobilie handelt, hat ein Miterbe immer Priorität.
Verkauf des Erbteils ohne Erbengemeinschaft
Ein Verkauf eines Erbteils ohne Erbengemeinschaft ist einfacher. Schließlich muss keine Einigung mit den anderen Parteien gefunden werden.
Optionen für Alleinerben
Ist ein Erbe Alleinerbe, kann er seinen Erbteil ohne Rücksprache mit anderen Personen verkaufen. Dies ist in der Regel einfacher, als innerhalb einer Erbengemeinschaft ein Grundstück oder eine Immobilie zu verkaufen. Geregelt ist dieses Recht in $$ 2371 ff. BGB. Ein Alleinerbe kann ohne Absprache mit anderen über seinen Erbteil verfügen und diesen am freien Markt veräußern. Doch manchmal stellt sich die Frage: “Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen? Die Antwort hängt immer von den persönlichen, finanziellen Verhältnissen ab.
Differenzierung zwischen Erbteils- und Gesamterbschaftsverkauf
Ein Erbteilsverkauf bedeutet, dass nur der eigene Erbteil verkauft wird. Die Erbteile der anderen Erben aus der Erbengemeinschaft sind davon nicht betroffen. Ein Gesamterbschaftsverkauf hingegen bedeutet, dass das gesamte Erbe verkauft wird. Egal, ob Sie einen Erbteil oder das gesamte Erbe verkaufen, bei Immobilien und Grundstücken fallen beim Erbteil verkaufen Notarkosten an.
Motivation und emotionale Aspekte: Warum Sie Ihren Erbteil veräußern sollten
Gründe, um einen Erbteil, etwa eine Immobilie, während der Erbauseinandersetzung zu verkaufen, gibt es verschiedene:
- Sachliche Gründe: Die Immobilie befindet sich zu weit entfernt, um sie gut zu verwalten oder selbst zu nutzen
- Finanzielle: Die Immobilie soll verkauft werden, um eigene Schulden zu bezahlen
Emotionale Gründe, da man sich vom Erbe lösen möchte
Erbteil verkaufen, Verschenken oder Halten – Vorgehensweise und Konsequenzen
Wer einen Erbteil an einer Immobilie geerbt hat, hat verschiedene Optionen:
- Mit den anderen Erben eine Gesellschaft begründen und die Immobilie vermieten
- Den anderen Miterben die Erbteile abkaufen und die Immobilie selbst nutzen und/oder vermieten
- Den eigenen Erbteil an der Immobilie an die Miterben verkaufen (Anwachsung)
- Den eigenen Erbteil an einen anderen Käufer verkaufen
- Den eigenen Erbteil verschenken
Jede dieser Eigenschaften hat Konsequenzen. Wer den Erbteil behält, kann zum Beispiel im Falle einer vermieteten Eigentumswohnung Mieteinnahmen realisieren. Mit dem Besitz einer Immobilie gehen jedoch auch Pflichten einher und ein Erbe haftet auch für Schäden.
Analyse der Vorteile eines Verkaufs gegenüber anderen Optionen
Erbt man Bargeld, ist das die einfachste Option. Doch häufig handelt es sich bei einem Erbe um Vermögensgegenstände oder Immobilien. Diese können nur durch einen Verkauf kapitalisiert werden. Nur ein Verkauf bringt schnell Bargeld, das vielen Erben lieber ist als andere Sachwerte. Nachteile beim Erbteil verkaufen ergeben sich etwa dann, wenn es sich um eine Immobilie handelt und die Preise dafür auf einem niedrigen Niveau sind.
Erbengemeinschaft Immobilie: Sonderfall beim Erbteil verkaufen
Ist man Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchte den eigenen Erbteil verkaufen, können die anderen Mitglieder ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Sie kaufen dann den entsprechenden Anteil ab. Wie hoch der Verkaufspreis ist, können die Parteien untereinander ausmachen.
Häufig kommen jedoch auch unabhängige Gutachten zum Einsatz. Diese bestimmen unabhängig den Marktwert und sorgen für Neutralität. Beim Erbteil verkaufen fallen Notarkosten an. Sie fragen sich, welche Steuer bei einem geerbten Haus anfällt? Das kommt auf die Höhe des Erbes und die Nutzung der Immobilie an.
Welche Bank kauft Erbanteile? Finanzierungsoptionen und Investoren
Nicht immer findet sich direkt ein Käufer für den Erbteil. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit dass Banken den Erbteil kaufen bzw. eine Finanzierung anbieten. Wenn Sie sich fragen, welche Bank kauft Erbanteile, kann eine Recherche im Internet sinnvoll sein. Auch die Nachfrage bei der eigenen Hausbank kann zielführend sein.
Risiken und Fallstricke beim Verkauf eines Erbteils
Der Verkauf eines Erbteils kann sich schwierig gestalten und unerwartete Komplikationen aufwerfen.
Risiken beim Verkauf eines Erbteils
Ein Risiko beim Verkauf eines Erbteils ist es immer, dass der Zeitpunkt für den Verkauf ungünstig ist. Sind die Immobilienpreise im Keller, fällt der Erlös gering aus. Es bleibt jedoch häufig, keine Zeit abzuwarten oder der Erbe möchte den Vorgang zeitnah abschließen. Dann gilt es finanzielle Nachteile beim Erbteil verkaufen zu akzeptieren.
Fallstricke beim Verkauf eines Erbteils.
Schwierig kann es in der Praxis werden, wenn sich der Erbfall nicht nach deutschem Recht richtet. Manchmal fehlen auch Unterlagen oder wichtige Informationen und deshalb ist es schwierig, einen Käufer zu finden. Außerdem kann es vorkommen, dass ein Erbe auch nach Verkauf seines Pflichtteils gegenüber Gläubigern haften muss. Beim Verkauf eines Erbteils haften sowohl der Verkäufer des Erbteils als auch der Käufer für Nachlassverbindlichkeiten. Es stellt sich auch die Frage, ob man beim Verkaufen eines geerbten Hauses Steuer zahlen muss.
Fazit zu Erbteil verkaufen
Den eigenen Erbteil an einer Immobilie zu verkaufen, ist eine Möglichkeit, aus einer Erbengemeinschaft auszusteigen. Mit dem Verkauf kann der Erbe seinen Anteil zu barem Geld machen. Eine Zustimmung der anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft ist nicht nötig. Jedoch haben die Mitglieder der Erbengemeinschaft ein Vorkaufsrecht. Zudem bleibt die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auch nach dem Verkauf eines Erbteils aufrecht.
FAQs zu Erbteil verkaufen
Wie kann ich meinen Erbteil verkaufen?
Dazu ist es nötig, dass sich der Erbe und der potenzielle Verkäuer über den Kaufpreis einig werden. Anschließend muss ein Erbteilskaufvertrag erstellt werden. In § 2033 BGB ist geregelt, dass dieser Vertrag notariell beurkundet werden muss. Die Miterben haben in der Regel ein Vorkaufsrecht. Wenn die Miterben von diesem Recht Gebrauch machen, haben Sie das Vorrecht vor dem ursprünglichen Käufer.
Welche Schritte sind beim Verkauf eines Erbteils notwendig?
Um einen Erbteil verkaufen zu können, müssen vorher verschiedene Dinge geklärt sein. Es müssen alle Informationen zur Erbmasse vorliegen. Dazu gehört gegebenfalls auch ein Erbschein. Bei einer Immobilie ist es empfehlenswert, den Verkaufswert durch ein unabhängiges Gutachten schätzen zu lassen.
Bei einem Immobilienverkauf müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Der Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Die Kosten dafür richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Ist der Verkauf des Erbteils abgeschlossen, ist der Verkäufer offiziell kein Miterbe mehr. Jedoch haftet er weiterhin für Verbindlichkeiten, die sich aus dem Nachlass ergeben. Dazu gehört zum Beispiel die Erbschaftssteuer.
Welche Chancen bietet der Verkauf eines Erbteils?
Wer seinen Erbteil verkaufen möchte, erhält damit in der Regel bares Geld. Wer zum Beispiel einen Anteil an einer Immobilie geerbt hat, aber das Kapitel eigentlich für den Kauf eines Hauses benötigt, kann seinen Erbteil zu barem Geld machen. Jedoch ist zu bedenken, dass sich der Verkauf eines Erbteils schnell über mehrere Monate hinziehen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn die Miterben von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
Zudem ist ein Erbe oft mit Emotionen verbunden. Nicht selten kommt es zu Auseinandersetzungen. Wer seinen Erbteil verkauft, kann sich selbst vor Auseinandersetzungen schützen.
Welche Risiken sind mit dem Verkauf eines Erbteils verbunden?
Wer seinen Anteil an einem geerbten Haus schnell verkaufen möchte, geht das Risiko ein, dass der Preis zu gering ist. Immobilienpreise sind volatil und können steigen. Ein weiteres Risiko beim Verkauf eines Erbteils ist es, dass im Nachhinein weitere Vermögensgegenstände entdeckt werden. Wer seinen Erbteil jedoch verkauft hat, hat keinen Anspruch mehr.
Brauche ich die Zustimmung der Miterben, um meinen Erbteil zu verkaufen?
Das kommt darauf an, um welche Art von Erbe es sich handelt. Handelt es sich um einen eigenständigen Erbteil, wie ein Auto, kann der Erbe es ohne Zustimmung der Miterben verkaufen. Handelt es sich jedoch um eine Immobilie, ist für den Verkauf des Anteils die Zustimmung der Miterben nötig. In der Regel haben die Miterben ein Vorkaufsrecht.