Erbschaftssteuer Freibetrag Geschwister: Spezielle Tipps und Gestaltungsmöglichkeiten
Da der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer für Geschwister mit nur 20.000 Euro sehr gering bemessen ist, ist es wichtig, Gestaltungsspielräume zu kennen. Mit vorausschauender Planung und entsprechenden Maßnahmen zu Lebzeiten kann die Steuerbelastung für die eigenen Geschwister gesenkt werden.
Problematik beim Erben von Immobilien unter Geschwistern
Durch den geringen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer unter Geschwistern tritt vor allem beim Vererben von Immobilien ein Problem auf.
Angenommen, eine vermietete Immobilie ist 500.000 Euro wert. Nach Abzug der Erfallkostenpauschale, der Steuerbefreiung bei vermieteten Immobilien und dem persönlichen Freibetrag, bleiben 419.700 Euro steuerpflichtiges Erbe. Darauf wird ein Steuersatz von 25 % angewendet. Die Summer der Erbschaftssteuer beträgt 104.925 Euro.
Der Erbe hat nun folgende Optionen, wenn er das Geld nicht hat:
- Einen Kredit für die Zahlung der Steuer aufnehmen
- Die Immobilie verkaufen
Frühzeitige Planung und rechtzeitige Schenkungen
Jedem Menschen steht es frei, sein Vermögen an jemand anderen zu verschenken. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch Schenkungen im Erbfall berücksichtigt werden können. Das ist dann der Fall, wenn die Schenkung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers eingetreten ist. Dann fällt Schenkungssteuer an, für die ebenfalls ein Freibetrag gilt. Verstirbt ein Erblasser im ersten Jahr nach der Schenkung, wird die Schenkung in voller Höhe angerechnet. Anschließend verliert die Schenkung jedes Jahr 10 % an Wert.
Nutzung des Freibetrags durch mehrere Geschwister
Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer (oder Schenkungssteuer) gilt pro Schwester bzw. Bruder. Die Höhe der Steuer lässt sich also reduzieren, wenn das Erbe auf mehrere Geschwister übergeht. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft und verteilen das Erbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung, falls es kein Testament gibt.