Wenn beim Tod einer Person Vermögen weitergegeben wird, fällt die Erbschaftssteuer an. Sie betrifft sowohl das Vermögen selbst als auch die Erben und variiert je nach Nachlasswert und vor allem Verwandtschaftsgrad. Je nach Beziehung zur verstorbenen Person gelten gewisse Freibeträge, sodass das Erbe oder ein Teil des Erbes steuerfrei sein können.
Erbschaftssteuer: Prozentsatz, Freibetrag & Steuern
Für die Erbschaftssteuer-Höhe sind sowohl der Steuersatz als auch der Freibetrag relevant. Der Prozentsatz variiert je nach Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Erblasser. Bei den Steuersätzen gibt es wiederum progressive Stufen.
Prozentsatz der Erbschaftssteuer
Wenn der Wert des Erbes höher ausfällt, dann erhöht sich damit in der Regel auch der Prozentsatz der Erbschaftssteuer. In Deutschland liegen die Sätze zwischen sieben und 50 Prozent, sind aber neben dem Wert des Erbes auch von der persönlichen Steuerklasse abhängig.
Steuerklasse I:
- 7 Prozent: Erbe bis 75.000 Euro
- 11 Prozent: Erbe bis 300.000 Euro
- 15 Prozent: Erbe bis 600.000 Euro
- 19 Prozent: Erbe bis 6 Millionen Euro
- 23 Prozent: Erbe bis 13 Millionen Euro
- 27 Prozent: Erbe bis 26 Millionen Euro
- 30 Prozent: Erbe über 26 Millionen Euro
Steuerklasse II:
- 15 Prozent: Erbe bis 75.000 Euro
- 20 Prozent: Erbe bis 300.000 Euro
- 25 Prozent: Erbe bis 600.000 Euro
- 30 Prozent: Erbe bis 6 Millionen Euro
- 35 Prozent: Erbe bis 13 Millionen Euro
- 40 Prozent: Erbe bis 26 Millionen Euro
- 43 Prozent: Erbe über 26 Millionen Euro
Steuerklasse III:
- 30 Prozent: Erbe bis 6 Millionen Euro
- 50 Prozent: Erbe ab 6 Millionen Euro
Diese festgelegten Steuersätze sollen sicherstellen, dass die Erbschaftssteuer-Höhe ansteigt, wenn es ein größeres Erbe gibt. Damit werden größere Erbschaften insgesamt stärker besteuert als kleine Erbschaften.
Steuerfrei erben
Es gibt für die Erbschaftssteuer Freibeträge, sodass es theoretisch möglich ist, auch steuerfrei zu erben. Bestimmte Vermögenswerte oder ein Teil des Nachlasses kann daher unter Umständen nicht der Erbschaftssteuer unterliegen.
Das ist einerseits durch Freibeträge möglich, es gibt aber zusätzlich auch spezielle Regelungen. Das gilt zum Beispiel für Zuwendungen, wenn die Ehepartner oder eingetragenen Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Das Ziel ist es, dass der überlebende Partner durch die Erbschaftssteuer nicht finanziell in Schwierigkeiten geraten würde.
Beispiel 1 für steuerfreies Erben:
Mutter A verstirbt und hinterlässt ihrem Sohn B ein Vermögen in Höhe von 350.000 Euro. Die Regelung besagt, dass Kinder 400.000 Euro Freibetrag haben, was bedeutet, dass das gesamte vererbte Vermögen steuerfrei ist.
Beispiel 2 für steuerfreies Erben:
Person A und Person B sind verheiratet und besitzen gemeinsam ein Haus, welches sie seit vielen Jahren bewohnen. Person A verstirbt und hinterlässt das Haus Person B. Nach deutschem Erbschaftssteuerrecht kann das Familienheim steuerfrei auf den überlebenden Ehepartner (in dem Fall Person B) übergehen, wenn der Erblasser (Person A) das Haus bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat und der überlebende Ehepartner das Haus weitere zehn Jahre lang selbst nutzen wird.
In diesem Beispiel haben Person A und B gemeinsam im Haus gewohnt und Person B möchte dort auch nach dem Tod von Person A wohnen bleiben. Das Haus kann also steuerfrei geerbt werden.
Freibeträge beim Erben
Es gibt für die Erbschaftssteuer Freibeträge, bis zu denen ein Erbe steuerfrei bleibt. Die genaue Höhe variiert abhängig des Verwandtschaftsgrades. In Deutschland gilt für Ehepartner zum Beispiel ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro. Leibliche Kinder haben dagegen einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Erbschaftssteuer nach Steuerklasse
Mit der Steuerklasse in Bezug auf die Erbschaftssteuer-Höhe ist nicht die reguläre Steuerklasse für Arbeitnehmer gemeint. Stattdessen ist es eine Klasse, die den Verwandtschaftsgrad zwischen zwei Personen beschreibt:
Steuerklasse I:
- Ehepartner
- eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Enkelkinder
- Urenkel
- Eltern (wenn Kinder eine Erbschaft hinterlassen)
- Stiefkinder
- Adoptivkinder
Steuerklasse II:
- Geschwister
- Kinder von Geschwistern (Nichten und Neffen)
- Stiefeltern
- Schwiegerkinder
- Schwiegereltern
- geschiedene Ehepartner
- Lebenspartner einer aufgehobenen Lebensgemeinschaft
Steuerklasse III:
- alle weiteren Erben (beispielsweise Freunde oder entferntere Verwandte)
Tabelle zur Erbschaftssteuer
Die genaue Erbschaftssteuer 2024 setzt sich aus der Steuerklasse zusammen (und damit dem Prozentsatz) sowie den Freibeträgen, die für das Verwandtschaftsverhältnis gelten. Nachfolgend eine Übersicht, welche Person von welchen Freibeträgen profitiert.
Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz |
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | I | 500.000 Euro | 7 bis 30 Prozent |
Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) | I | 400.000 Euro | 7 bis 30 Prozent |
Enkelkinder | I | 200.000 Euro | 7 bis 30 Prozent |
Eltern und Großeltern (bei einer Erbschaft) | I | 100.000 Euro | 7 bis 30 Prozent |
Geschwister, Nichten und Neffen | II | 20.000 Euro | 15 bis 43 Prozent |
Schwiegerkinder und Schwiegereltern | II | 20.000 Euro | 15 bis 43 Prozent |
Geschiedene Ehepartner | II | 20.000 Euro | 15 bis 43 Prozent |
Alle anderen Erben wie Freunde oder weiter entfernte Verwandte | III | 20.000 Euro | 30 bis 50 Prozent |
Insgesamt nimmt die Erbschaftssteuer in Deutschland auch einen recht großen Steueranteil ein. Laut Statista lagen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer bei etwa 9,23 Milliarden Euro.
Erbschaftssteuer vermeiden – Tipps & Tricks
Um die Erbschaftssteuer-Höhe zu reduzieren, gibt es einige Tipps und Tricks – wobei es sich im Grunde nur um legale Möglichkeiten handelt, die Steuerlast zu reduzieren:
- Vermögen sollte durch Schenkungen möglichst frühzeitig übertragen werden (da sich Freibeträge alle zehn Jahre erneuern und wieder angewandt werden können)
- alle verfügbaren Freibeträge sollten optimal ausgenutzt werden, also beispielsweise auch durch eine Verteilung auf mehrere Erben
- es ist sinnvoll, das Familienheim unter den Bedingungen der Steuerbefreiung zu vererben, sofern der Erbe noch mindestens zehn Jahre im Haus wohnen möchte
- auch Unternehmensanteile können unter gewissen Voraussetzungen mit Steuervergünstigungen vererbt werden
- Lebensversicherungen können als steuerfreies Vermögen eingeplant werden
- Ehepartner sollten idealerweise als Miterben eingesetzt werden
- Nachlassverbindlichkeiten können von der Erbmasse abgezogen werden, sodass sich auch die Steuerlast reduziert
Erbschaftssteuer kalkulieren
Um die Erbschaftssteuer 2024 zu berechnen, gibt es im Internet zahlreiche kostenlose Rechner für die genaue Erbschaftssteuer-Höhe. Gerade die Tatsache, dass nicht nur das Verwandtschaftsverhältnis relevant ist, sondern auch die genaue Erbhöhe den Steuersatz beeinflusst, macht die Kalkulation relativ komplex. Dennoch geben wir einen kleinen Einblick, wie sich die Erbschaftssteuer kalkulieren und berechnen lässt:
- Steuerpflichtiges Erbe bestimmen: Im ersten Schritt muss der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt werden, einschließlich Immobilien, Geld, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten. Davon müssen alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers (also auch die Kosten für Bestattungen und weitere Nachlassverbindlichkeiten) abgezogen werden.
- Freibeträge anwenden: Abhängig vom Verwandtschaftsgrades wird ein entsprechender Freibetrag vom steuerpflichtigen Erbe abgezogen.
- Steuerklasse ermitteln: Basierend auf dem Verwandtschaftsgrad wird nun die Steuerklasse des Erben ermittelt.
- Steuersatz anwenden: Nachdem der Freibetrag abgezogen wurde, wird der Steuersatz auf den verbliebenen Betrag angewandt.
Nachfolgend eine praktische Beispielrechnung, um den Prozess zu verdeutlichen:
- Steuerpflichtiges Erbe bestimmen: 600.000 Euro Gesamtwert des Nachlasses.
Freibeträge anwenden: Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro, sodass die Rechnung 600.000 Euro minus 400.000 Euro lautet und 200.000 Euro ergibt. - Steuerklasse ermitteln: Für Kinder gilt die Steuerklasse I.
- Steuersatz anwenden: Für die ersten 75.000 Euro werden sieben Prozent Steuersatz angewandt, also 5.250 Euro. Für die nächsten 125.000 Euro gelten dann elf Prozent Steuer (macht 13.750 Euro). Die gesamte Erbschaftssteuer betragt demnach 19.000 Euro (5.250 Euro plus 13.750 Euro).
Erbschaftssteuer Unterschiede je nach Erbe
Zwar beeinflusst die Art des Erbes nicht die Erbschaftssteuer-Freibeträge, aber vor allem die Bewertung ist beim Erben teilweise ein diskutiertes Thema.
Erbschaftssteuer bei Immobilien
Häufig werden Immobilien vererbt. In diesem Fall muss der Wert einer geerbten Immobilie zum Beispiel durch ein Gutachten oder durch den Bodenrichtwert ermittelt werden. Die allgemeinen Freibeträge gelten dann aber auch für Immobilien. Darüber hinaus können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen das Familienheim steuerfrei erben, wenn sie es weitere zehn Jahre selbst nutzen. Für vermietete Immobilien kann es dagegen teilweise Steuervergünstigungen geben.
Erbschaftssteuer bei Aktien
Der Wert der geerbten Aktien wird üblicherweise zum Todeszeitpunkt des Erblassers ermittelt – und zwar in der Regel anhand des Börsenkurses. Auch hier gelten die allgemeinen Freibeträge. Nach Abzug des Freibetrags wird der Wert der Aktien mit den entsprechenden Steuersätzen besteuert. Für Aktien gibt es allerdings keine speziellen Steuervergünstigungen, da sie wie anderes Vermögen behandelt werden.
Erbschaftssteuer bei Bargeld
Bargeld ist eine sehr einfache Form des Erbes und wird direkt besteuert. Dabei entspricht der Wert des Bargeldes auch dem Nominalwertes. Die Freibeträge gelten auch für Bargeld und hier wird wie üblich nach Abzug des Freibetrags und anhand der Steuersätze das Erbe besteuert. Auch Sonderregelungen gibt es für Bargeld keine.
Sonstige Erbschaftssteuern
Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, etwas von Wert zu erben. Das können zum Beispiel Schmuck, Kunstwerke, Fahrzeuge und sogar Unternehmen sein. Diese Vermögenswerte werden individuell bewertet, häufig sogar durch ein Gutachten. Ansonsten gelten die Freibeträge und auch die Anwendung des Steuersatzes ist wie gehabt. Es müssen allerdings einige Sonderregelungen beachtet werden, die zum Beispiel für Betriebsvermögen oder Hausrat sowie persönliche Gegenstände gelten. Es gibt teilweise Steuerfreigrenzen, Vergünstigungen oder Stundungen.
Erbschaftssteuer bei Schenkung
Wenn Vermögen zu Lebzeiten unentgeltlich übertragen werden, spricht man von einer Schenkung. Es gibt sowohl Geldgeschenke oder Schenkungen von Immobilien, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten. Wichtig ist allerdings, dass diese Schenkung zu Lebzeiten stattfinden muss und nicht erst nach dem Tod des Erblassers.
Grundlegend unterliegen sowohl Erbschaften (nach dem Tod) als auch Schenkungen (während der Lebzeit) Besteuerungen. Es gibt in der steuerlichen Behandlung aber durchaus einige Unterschiede. Die Freibeträge sind in der Regel identisch, aber in Deutschland ist es so, dass die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Das bedeutet, dass man durch eine geschickte Planung Vermögen durchaus steuerfrei übertragen könnte, wenn die Freibeträge mehrfach zu Lebzeiten ausgenutzt werden.
Die restliche Erbschaftssteuer-Höhe kann damit immens gedrückt, wenn nicht sogar am Ende vermieden werden, wenn Familien zuvor von Schenkungen und Freibeträgen Gebrauch machen.
Erbschaftssteuererklärung
Richtige Tricks, um die Steuerlast zu minimieren, gibt es natürlich nicht. An sich sind es lediglich legale Strategien, die genutzt werden können, um die Erbschaftssteuer-Höhe zu reduzieren.
- Freibeträge ausnutzen: Wichtig ist, für die Erbschaftssteuer Freibeträge auszunutzen.
Schenkungen nutzen: Idealerweise finden schon zu Lebzeiten Schenkungen statt, da die Freibeträge alle zehn Jahre neu verwendet werden dürfen. Auch ein Familienheim kann eine gute Idee sein, um eine hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden. - Selbst ins Haus einziehen oder wohnen bleiben: In dem Fall kann das Familienheim steuerfrei geerbt werden, wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder das Haus noch mindestens zehn Jahre lang bewohnen.
- Vermögen aufteilen: Das Vermögen kann auf mehrere Erben aufgeteilt werden, damit sowohl niedrige Steuersätze als auch Freibeträge sinnvoll genutzt werden können.
- Unternehmen vererben: Wenn Unternehmensanteile vererbt werden, können spezielle Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Die Vergünstigungen sind aber an Bedingungen geknüpft. Bei der Regelverschonung bleiben zum Beispiel 85 Prozent des Unternehmenswertes steuerfrei, wenn das Unternehmen nach dem Erbfall noch mindestens fünf Jahre weitergeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Lohnsumme des Unternehmens während dieser fünf Jahre mindestens 400 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme beträgt.
Fazit zur Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer-Höhe ist einerseits vom Verwandtschaftsgrad abhängig, aber auch davon, wie hoch das Erbe ausfällt. Es kann zudem zu Lebzeiten bereits durch Schenkungen verringert werden. Es gibt außerdem je nach Situation (wie bei Immobilien oder Unternehmen) gewisse Sonderfälle und Regelungen, um die steuerliche Last zu reduzieren.
FAQs
Was ist die Erbschaftssteuer?
Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine Steuer, die beim Übergang von Vermögen nach dem Tod einer Person erhoben wird. Sie richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad der Erben.
Wie viel Prozent Erbschaftssteuer muss man zahlen?
Die Prozentsätze der Erbschaftssteuer variieren in Deutschland je nach Steuerklasse (nicht Arbeitnehmer-Steuerklasse, sondern bezogen auf das Verwandtschaftsverhältnis). Sie liegt zwischen sieben und 50 Prozent.
Wird eine Beerdigung aus der Erbmasse bezahlt?
Ja, die Kosten für Bestattungen werden in der Regel aus der Erbmasse bezahlt, bevor der restliche Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird.
Können Beerdigungskosten bei der Erbschaftssteuer geltend gemacht werden?
Kosten für Bestattungen können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbmasse abgezogen werden. Dadurch verringert sich auch die steuerliche Summe, auf die Erbschaftssteuer (nach Abzug des Freibetrags) fällig wird.
Wer erbt was im Todesfall?
Die Verteilung des Erbes im Todesfall richtet sich nach dem Testament des Verstorbenen. Wenn kein Testament vorhanden ist, unterliegt das Erbe den gesetzlichen Erbfolgeregelungen.