Für die Erbschaftssteuer-Höhe sind sowohl der Steuersatz als auch der Freibetrag relevant. Der Prozentsatz variiert je nach Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Erblasser. Bei den Steuersätzen gibt es wiederum progressive Stufen.
Prozentsatz der Erbschaftssteuer
Wenn der Wert des Erbes höher ausfällt, dann erhöht sich damit in der Regel auch der Prozentsatz der Erbschaftssteuer. In Deutschland liegen die Sätze zwischen sieben und 50 Prozent, sind aber neben dem Wert des Erbes auch von der persönlichen Steuerklasse abhängig.
Steuerklasse I:
- 7 Prozent: Erbe bis 75.000 Euro
- 11 Prozent: Erbe bis 300.000 Euro
- 15 Prozent: Erbe bis 600.000 Euro
- 19 Prozent: Erbe bis 6 Millionen Euro
- 23 Prozent: Erbe bis 13 Millionen Euro
- 27 Prozent: Erbe bis 26 Millionen Euro
- 30 Prozent: Erbe über 26 Millionen Euro
Steuerklasse II:
- 15 Prozent: Erbe bis 75.000 Euro
- 20 Prozent: Erbe bis 300.000 Euro
- 25 Prozent: Erbe bis 600.000 Euro
- 30 Prozent: Erbe bis 6 Millionen Euro
- 35 Prozent: Erbe bis 13 Millionen Euro
- 40 Prozent: Erbe bis 26 Millionen Euro
- 43 Prozent: Erbe über 26 Millionen Euro
Steuerklasse III:
- 30 Prozent: Erbe bis 6 Millionen Euro
- 50 Prozent: Erbe ab 6 Millionen Euro
Diese festgelegten Steuersätze sollen sicherstellen, dass die Erbschaftssteuer-Höhe ansteigt, wenn es ein größeres Erbe gibt. Damit werden größere Erbschaften insgesamt stärker besteuert als kleine Erbschaften.
Steuerfrei erben
Es gibt für die Erbschaftssteuer Freibeträge, sodass es theoretisch möglich ist, auch steuerfrei zu erben. Bestimmte Vermögenswerte oder ein Teil des Nachlasses kann daher unter Umständen nicht der Erbschaftssteuer unterliegen.
Das ist einerseits durch Freibeträge möglich, es gibt aber zusätzlich auch spezielle Regelungen. Das gilt zum Beispiel für Zuwendungen, wenn die Ehepartner oder eingetragenen Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Das Ziel ist es, dass der überlebende Partner durch die Erbschaftssteuer nicht finanziell in Schwierigkeiten geraten würde.
Beispiel 1 für steuerfreies Erben:
Mutter A verstirbt und hinterlässt ihrem Sohn B ein Vermögen in Höhe von 350.000 Euro. Die Regelung besagt, dass Kinder 400.000 Euro Freibetrag haben, was bedeutet, dass das gesamte vererbte Vermögen steuerfrei ist.
Beispiel 2 für steuerfreies Erben:
Person A und Person B sind verheiratet und besitzen gemeinsam ein Haus, welches sie seit vielen Jahren bewohnen. Person A verstirbt und hinterlässt das Haus Person B. Nach deutschem Erbschaftssteuerrecht kann das Familienheim steuerfrei auf den überlebenden Ehepartner (in dem Fall Person B) übergehen, wenn der Erblasser (Person A) das Haus bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat und der überlebende Ehepartner das Haus weitere zehn Jahre lang selbst nutzen wird.
In diesem Beispiel haben Person A und B gemeinsam im Haus gewohnt und Person B möchte dort auch nach dem Tod von Person A wohnen bleiben. Das Haus kann also steuerfrei geerbt werden.
Freibeträge beim Erben
Es gibt für die Erbschaftssteuer Freibeträge, bis zu denen ein Erbe steuerfrei bleibt. Die genaue Höhe variiert abhängig des Verwandtschaftsgrades. In Deutschland gilt für Ehepartner zum Beispiel ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro. Leibliche Kinder haben dagegen einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Erbschaftssteuer nach Steuerklasse
Mit der Steuerklasse in Bezug auf die Erbschaftssteuer-Höhe ist nicht die reguläre Steuerklasse für Arbeitnehmer gemeint. Stattdessen ist es eine Klasse, die den Verwandtschaftsgrad zwischen zwei Personen beschreibt:
Steuerklasse I:
- Ehepartner
- eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Enkelkinder
- Urenkel
- Eltern (wenn Kinder eine Erbschaft hinterlassen)
- Stiefkinder
- Adoptivkinder
Steuerklasse II:
- Geschwister
- Kinder von Geschwistern (Nichten und Neffen)
- Stiefeltern
- Schwiegerkinder
- Schwiegereltern
- geschiedene Ehepartner
- Lebenspartner einer aufgehobenen Lebensgemeinschaft
Steuerklasse III:
- alle weiteren Erben (beispielsweise Freunde oder entferntere Verwandte)