Spätestens jetzt müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, denn ganz zu Anfang steht die Entscheidung, ob das Erbe überhaupt angetreten wird. Sofern der Erbe dieses beim Nachlassgericht ablehnt, gilt er als nicht mehr vorhanden.
Er hat kein Anrecht mehr auf die Immobilie oder Geldvermögen. Manchmal gibt es dringende Gründe, die es sinnvoll machen, das Erbe nicht anzutreten. So zum Beispiel, wenn der Erblasser hoch verschuldet war. Mit dem Antritt des Erbes gehen Vermögen und Schulden in den Besitz des oder der Erben über.
Steht jedoch fest, dass der Erbe von seinem Erbrecht Gebrauch macht, sind nun einige Dinge zu erledigen.
Erbschein beantragen und seine Bedeutung
Die Erben beantragen jeder für sich den Erbschein beim Nachlassgericht. Das Ausstellen des Erbscheins bedeutet auch, dass das Erbe offiziell angenommen wurde, auch die eventuell vorhandenen Schulden. Er regelt auch, zu welchem Anteil die Personen Erben sind.
Für die Erben ist der Erbschein wichtig, da er sie als Erben ausweist. Bei jedem Rechts- und Geschäftsverkehr wie der Kommunikation mit Versicherungen, Banken oder dem Grundbuchamt, muss dieser vorgezeigt werden.
Wert der Immobilie ermitteln
Um mit dem Erbe gezielt umgehen zu können, ist es wichtig zu wissen, welchen Wert die Immobilie hat. Dieser kann durch einen Gutachter oder Immobilienmakler geschätzt werden. Das kostet der Erbengemeinschaft Geld, ist am Ende aber wichtig, um später über den eventuellen Verkaufspreis entscheiden zu können.
Entscheidung zwischen Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung
Das Erbrecht für Immobilien besagt, dass alle Erben die Immobilie zu gleichen Teilen erben. Spätestens nun muss also eine Entscheidung getroffen werden, was aus der Immobilie gemacht wird. Hier gibt es drei Möglichkeiten:
- Verkauf
- Vermietung
- Selbstnutzung
Der Verkauf ist eine Option, wenn die Erben sich nicht einig werden und lieber den Erlös der Immobilie untereinander aufteilen. Es kann jedoch seine Zeit dauern, bis sich ein geeigneter Käufer für die Immobilie findet.
Die Vermietung ist eine gute Option, denn die Erben erhalten Mieteinnahmen für die Immobilie. Jedoch braucht es hier eine gute Kommunikation innerhalb der Erbengemeinschaft und es können auch Kosten für Sanierungen entstehen, die unter allen Erben geteilt werden.
Möchte einer der Erben das Haus selbst nutzen, so müssen die anderen Erben nicht nur damit einverstanden sein, sie erwarten auch Geld. In diesem Fall müsste der Erbe, der das Haus bewohnen will, die anderen Erben zu gleichen Teilen ausbezahlen und ihnen das Haus praktisch abkaufen. In manchen Fällen lässt sich auch eine Regelung finden, bei der der Erbe, der das Haus bewohnt, eine Miete an die anderen Erben der Erbengemeinschaft bezahlt.