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Das Wichtigste in Kürze

  • Erbt eine Erbengemeinschaft ein Haus, gelten alle ihre Mitglieder als Eigentümer

  • Ein Verkauf des Hauses ist aufgrund der Gesamthandsgemeinschaft nur möglich, wenn alle Mitglieder zustimmen

  • Eine Berichtigung im Grundbuch ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers kostenlos möglich

  • Nicht selten kommt es bei Erbengemeinschaften von Immobilien zu Konflikten

  • Eine Zwangsversteigerung ist der letzte Ausweg, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann

FAQs zu Erbengemeinschaft Haus