Verfügbare Lösungswege bei Uneinigkeiten in der Erbengemeinschaft
Ein Haus zu erben, ist eine deutlich komplexere Angelegenheit, als reines Barvermögen zu erhalten. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung müssen die Erben klären, was mit dem Erbe geschieht, damit sich die Erbengemeinschaft auflösen kann. Häufig gibt es neben dem Haus noch andere Vermögenswerte.
Verschiedene Meinungen sind an der Tagesordnung
Gerade, wenn die gesetzliche Erbfolge greift, haben nicht immer alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft die gleiche Meinung darüber, was mit dem Haus geschehen soll:
- Ein Erbe möchte das Haus vermieten
- Ein anderer möchte selbst darin wohnen.
- Ein Dritter möchte es verkaufen, um mit dem Geld eine Anzahlung für eine Eigentumswohnung an einem anderen Ort leisten zu können.
Häufig zahlt ein Erbe die anderen aus und behält das Haus
Möchte ein Mitglied der Erbengemeinschaft alleiniger Eigentümer des Hauses werden, müssen die anderen zustimmen und er muss die Mitglieder der Erbengemeinschaft, zum Beispiel seine Geschwister auszahlen. Wenn er die finanziellen Mittel dazu hat oder wenn das Gesamterbe groß genug ist, ist das leicht möglich.
Von der Mediation bis zur Zwangsversteigerung
Sind sich die Erben jedoch über die weitere Nutzung der Immobilie uneinig, kann es leicht zu Streit und Konflikten kommen. Findet die Erbengemeinschaft keine Lösung, kann vielleicht die Mediation helfen. Dabei versucht ein speziell dafür ausgebildeter Mediator, eine Lösung zu finden, damit sich die Erbengemeinschaft auflösen kann.
Gelingt es den Erben nicht, eine gemeinschaftliche Lösung zu finden, bleibt am Ende meist nur der Verkauf oder im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Das ist jedoch ein Prozess, der sich in die Länge ziehen kann. Meist ist das finanziell die schlechteste Lösung für die Erbengemeinschaft.