Erbe ausschlagen - Kostenbestandteile & Kostenträger
Um ein Erbe ausschlagen zu können, müssen Sie zumindest die Gebühr an das Nachlassgericht entrichten. Unter Umständen fallen auch Notarkosten an. Die Kosten für die Ausschlagung müssen Sie selbst tragen. Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie die Gebühren mithilfe Ihrer Sozialleistungen begleichen.
Ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht nicht!
Erbe ausschlagen – Notar-Kosten
Sie möchten Ihr Erbe ausschlagen – sind Notar-Kosten fällig? Das kommt darauf an, für welchen Weg Sie sich entscheiden. Sie können das Nachlassgericht selbst über die Ausschlagung des Erbes informieren oder sich dafür an einen Notar wenden. Der kümmert sich dann auch an die Übermittlung des Schreibens an das Nachlassgericht. In diesem Fall berechnet der Notar natürlich zusätzliche Gebühren von 20 bis 70 Euro, die zu denen für das Nachlassgericht noch hinzukommen.
Erbe ausschlagen – Kosten für das Nachlassgericht
Für die Erklärung der Erbausschlagung wenden Sie sich an das Nachlassgericht. Das sollten Sie persönlich tun. Gehen Sie zum Nachlassgericht an Ihrem Wohnort oder zu dem am Wohnort des Erblassers und nehmen Sie unbedingt Ihren Personalausweis mit. Eine schriftliche Erklärung ist leider nur dann möglich, wenn Sie die Ausschlagungserklärung von einem Notar beglaubigen und von diesem an das Nachlassgericht weiterleiten lassen. Die Kosten für das Nachlassgericht werden anhand der Höhe des Nachlasses berechnet, betragen aber mindestens 30 €.
Erbe ausschlagen – Kosten für Kinder
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, sollten Sie unbedingt auch für diese das Erbe ausschlagen. Als Ihre Nachkommen würden sie in der Erbfolge möglicherweise aufrücken und zu gesetzlichen Erben werden. Sollten Sie stellvertretend das Erbe ausschlagen, müssen Sie auch die Kosten für Ihre Kinder übernehmen. Gegebenenfalls müssen Sie sich dafür eine Genehmigung beim Familiengericht einholen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kind namentlich im Testament des Erblassers erwähnt worden ist.
Erbe ausschlagen – Kosten für die Beerdigung
Bedenken Sie außerdem, dass die nahen Angehörigen dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Beerdigung zu tragen. Diese werden aber üblicherweise durch den Nachlass beglichen. Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen, müssen die Kostenvon den übrigen Miterben bezahlt werden. Falls alle Erben das Erbe ausschlagen, geht es an den Staat. In der Regel zahlt dann die Gemeinde die Beerdigungskosten, indem sie auf den Nachlass zurückgreift. Wenn der aber überschuldet ist, kann es sein, dass Sie auf Sie als Erbe zukommt und Sie auffordert, die Kosten zu übernehmen.