Erbe ausschlagen - Kostenbestandteile & Kostenträger
Um ein Erbe ausschlagen zu können, müssen Sie zumindest die Gebühr an das Nachlassgericht entrichten. Unter Umständen fallen auch Notarkosten an. Die Kosten für die Ausschlagung müssen Sie selbst tragen. Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie die Gebühren mithilfe Ihrer Sozialleistungen begleichen.
Ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht nicht!
Erbe ausschlagen – Notar-Kosten
Sie möchten Ihr Erbe ausschlagen – sind Notar-Kosten fällig? Das kommt darauf an, für welchen Weg Sie sich entscheiden. Sie können das Nachlassgericht selbst über die Ausschlagung des Erbes informieren oder sich dafür an einen Notar wenden. Der kümmert sich dann auch an die Übermittlung des Schreibens an das Nachlassgericht. In diesem Fall berechnet der Notar natürlich zusätzliche Gebühren von 20 bis 70 Euro, die zu denen für das Nachlassgericht noch hinzukommen.
Erbe ausschlagen – Kosten für das Nachlassgericht
Für die Erklärung der Erbausschlagung wenden Sie sich an das Nachlassgericht. Das sollten Sie persönlich tun. Gehen Sie zum Nachlassgericht an Ihrem Wohnort oder zu dem am Wohnort des Erblassers und nehmen Sie unbedingt Ihren Personalausweis mit. Eine schriftliche Erklärung ist leider nur dann möglich, wenn Sie die Ausschlagungserklärung von einem Notar beglaubigen und von diesem an das Nachlassgericht weiterleiten lassen. Die Kosten für das Nachlassgericht werden anhand der Höhe des Nachlasses berechnet, betragen aber mindestens 30 €.
Erbe ausschlagen – Kosten für Kinder
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, sollten Sie unbedingt auch für diese das Erbe ausschlagen. Als Ihre Nachkommen würden sie in der Erbfolge möglicherweise aufrücken und zu gesetzlichen Erben werden. Sollten Sie stellvertretend das Erbe ausschlagen, müssen Sie auch die Kosten für Ihre Kinder übernehmen. Gegebenenfalls müssen Sie sich dafür eine Genehmigung beim Familiengericht einholen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kind namentlich im Testament des Erblassers erwähnt worden ist.
Erbe ausschlagen – Kosten für die Beerdigung
Bedenken Sie außerdem, dass die nahen Angehörigen dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Beerdigung zu tragen. Diese werden aber üblicherweise durch den Nachlass beglichen. Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen, müssen die Kostenvon den übrigen Miterben bezahlt werden. Falls alle Erben das Erbe ausschlagen, geht es an den Staat. In der Regel zahlt dann die Gemeinde die Beerdigungskosten, indem sie auf den Nachlass zurückgreift. Wenn der aber überschuldet ist, kann es sein, dass Sie auf Sie als Erbe zukommt und Sie auffordert, die Kosten zu übernehmen.
Erbe ausschlagen – Kostentabelle
Wie hoch die Gebühr beim Nachlassgericht ausfällt, ist laut § 103 GNotKG davon abhängig, wie hoch das ausgeschlagene Erbe ist. Sollte es sich um einen überschuldeten Nachlass handeln, zahlen Sie eine pauschale Gebühr von 30 €.
Wenn es aber tatsächlich etwas zu erben gibt, können Sie sich, bevor Sie Ihr Erbe ausschlagen, unsere Kosten-Tabelle anschauen:
Nachlasswert | Gebühr |
5.000 € | 30,00 € |
10.000 € | 37,50 € |
50.000 € | 82,50 € |
100.000 € | 136,50 € |
500.000 € | 467,50 € |
1.000.000 € | 867,50 € |
5.000.000 € | 4067, 00 € |
Erbe annehmen oder ausschlagen
Nicht immer ist es sinnvoll, ein Erbe anzunehmen. Prüfen Sie möglichst zeitnah, wie hoch der Nachlasswert ist und ob eventuell eine hohe Verschuldung vorliegt. Sie haben nämlich nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen.
Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne tätig zu werden, wird das Erbe als angenommen betrachtet. Jetzt ist es fast unmöglich, es noch nachträglich auszuschlagen.
Erbe ausschlagen - lohnen sich die Kosten?
Es gibt eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen, ein Erbe nicht anzunehmen. Ein gängiger Punkt ist die Überschuldung des Erblassers, denn als Erbe würden Sie für die Schulden haften und müssten sie dann begleichen.
Auch wenn Sie selbst Schulden haben und sich gerade in einer Privatinsolvenz befinden, sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie das Erbe ausschlagen und die Kosten dafür tragen, wenn infolgedessen ihre Kinder zu den Erben werden würden. Diese könnten von dem Nachlass profitieren und ihn zum Vermögensaufbau nutzen. Wenn Sie das Vermögen erben würden, würde es hingegen an die Gläubiger gehen.
Darüber hinaus kann die Ausschlagung für Sie von Vorteil sein, wenn ein Testament vorliegt, in dem ein Erbanteil angegeben ist, der deutlich unter Ihrem Pflichtteil liegt. In diesem Fall können Sie das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil einfordern. Lassen Sie sich aber vorher rechtlich beraten, denn diese Lösung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zu guter Letzt sollten Sie wachsam sein, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden, die einen hohen Sanierungsbedarf haben. Die Kosten dafür könnten mitunter den Wert des Nachlasses überschreiten. Zum Schluss haben wir für Sie noch einmal alle Gründe übersichtlich zusammengefasst:
- Überschuldung des Erblassers
- Überschuldung des Erben
- Erbteil liegt unter dem Pflichtteil
- Immobilien mit Sanierungsbedarf
Tipp
Wenn es mehrere Miterben gibt, werden Ihnen nur Gebühren auf Ihren Erbteil berechnet. Sie müssen also nur anteilige Kosten beim Erbe-Ausschlagen tragen.
Rechtliche Regelungen beim Erbe ausschlagen
Damit die Ausschlagung auch rechtskräftig wird, sollten Sie sich an alle rechtlichen Vorgaben halten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Ausschlagungsfrist, die in § 1944 BGB geregelt ist. Demnach haben Sie nach Kenntnisnahme des Erbfalls sechs Wochen Zeit, um die Ausschlagung zu erklären. Falls der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich zur Zeit seines Todes im Ausland befunden haben, können Sie eine deutlich längere Frist von sechs Monaten in Anspruch nehmen.
Hinweis: Wenn Sie vorhaben, das Erbe auszuschlagen, sollten Sie auf keinen Fall einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Der ist nicht nur mit weiteren Kosten verbunden, sondern wird in der Regel auch so gewertet, dass Sie die Erbschaft angenommen haben. Warten Sie damit also, bis Sie sich absolut sicher sind, dass Sie das Erbe antreten möchten!
Erbe Rückgängig machen
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Erbausschlagung anzufechten und das Erbe doch anzutreten. Zum Beispiel kann es passieren, dass eine Erbschaft überraschend höher ausfällt als vorher angenommen. Nachdem Sie Kenntnis vom Anfechtungsgrund erhalten haben, müssen Sie die Erbausschlagung innerhalb von sechs Wochen anfechten. In der Regel können Sie sich aber nicht einfach so umentscheiden. Deswegen sollten Sie vor der Ausschlagung genau abwägen, ob das wirklich die richtige Entscheidung ist.
Alternativen zur Erbausschlagung
Manchmal ist der Nachlass so unübersichtlich, dass es schwierig ist, innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist.
In diesem Fall können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen. Dann haften Sie nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers und ein Nachlassverwalter kümmert sich um die Begleichung der Schulden, in dem er dafür die Vermögenswerte aus dem Nachlass einsetzt. Wenn sich nach eingängiger Prüfung herausstellt, dass der Nachlass verschuldet war, kann jetzt eine Nachlassinsolvenz eröffnet werden.
In anderen Fällen schlagen Erben die Erbschaft aus, weil sie keine Lust haben, sich mit der Nachlassverwaltung auseinanderzusetzen oder weil die Familie zerstritten ist. Gegebenenfalls kann es in diesem Fall vorteilhaft sein, den Erbteil an die Miterben zu verkaufen. Auf diese Weise lassen sich auch die Kosten für das Erbe-Ausschlagenvermeiden. Entweder kaufen alle Miterben oder nur einer davon Ihren Anteil. Sollte sich keiner der Miterben für den Kauf entscheiden, können Sie Ihren Erbteil auch an einen Fremden veräußern.
Erbe ausschlagen Kosten & Fazit
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, kommen einige Kosten auf Sie zu, die aber deutlich unter denen liegen können, die Sie bei einem überschuldeten Nachlass tragen müssten. Auf jeden Fall werden Sie die Gebühr für das Nachlassgericht zahlen müssen. Zusätzlich kann es passieren, dass Sie die Beerdigungskosten tragen müssen:
- Die Kosten für die Ausschlagung berechnen sich anhand der Höhe des Nachlasswertes.
- Jeder Erbe zahlt jedoch nur Gebühren auf seinen Anteil und nicht auf den gesamten Nachlasswert.
- Wenn Sie das Erbe für Ihre minderjährigen Kinder ausschlagen, müssen Sie die Gebühren dafür ebenfalls tragen.
FAQs zum Thema Erbe ausschlagen Kosten
Kann man ein Erbe ohne Kosten ausschlagen?
Nein, die Ausschlagung kostet Sie mindestens 30 €.
Was muss man bezahlen, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?
Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen, sind die Kosten an den Nachlasswert gekoppelt. Je mehr Sie erben würden, desto höher ist auch die Gebühr. Außerdem können Notarkosten hinzukommen.
Wie viel kostet eine Erbausschlagung?
Das kommt darauf an, ob der Nachlass verschuldet war oder ob Sie große Summen hätten erben können. Es kann sein, dass Sie nur die Mindestgebühr von 30 € oder mehrere Tausend Euro zahlen müssen.
Kann man ein Erbe ohne Notar ausschlagen?
Ja, Sie können einfach persönlich zum Nachlassgericht gehen und das Erbe vor Ort ausschlagen.
Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung?
Üblicherweise wird sie von den anderen Erben aus dem Nachlass beglichen. Wenn der Erblasser aber nur Schulden hinterlässt, müssen Sie trotz Erbausschlagung für die Bestattungskosten aufkommen.