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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erbausschlagung kostet Sie mindestens 30 Euro. Diese Gebühr wird fällig, wenn Sie die Ausschlagungserklärung an das Nachlassgericht schicken. 

  • Je höher der Nachlasswert ist, desto höher fallen auch die Kosten aus, wenn Sie das Erbe ausschlagen

     

  • Sie können die Erklärung zur Erbausschlagung vom Notar beglaubigen lassen, müssen dann aber weitere Gebühren zahlen. 

  • Möglicherweise müssen Sie trotz Erbausschlagung für die Beerdigungskosten aufkommen.

Nachlasswert

Gebühr

5.000 €

30,00 €

10.000 €

37,50 €

50.000 €

82,50 €

100.000 €

136,50 €

500.000 €

467,50 €

1.000.000 €

867,50 €

5.000.000 €

4067, 00 €

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Tipp

Wenn es mehrere Miterben gibt, werden Ihnen nur Gebühren auf Ihren Erbteil berechnet. Sie müssen also nur anteilige Kosten beim Erbe-Ausschlagen tragen.

FAQs zum Thema Erbe ausschlagen Kosten