Der Ablauf der Erbausschlagung
Aufgrund der kurzen Frist sollten Sie sichergehen, dass Sie die genauen Vorschriften kennen, wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen. Dafür können Sie entweder persönlich beim Amtsgericht erscheinen oder eine notariell beglaubigte Erklärung dorthin schicken.
Schritte zur Ausschlagung beim Nachlassgericht
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie das persönlich beim Nachlassgericht tun. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Alternativ können Sie sich auch an das Amtsgericht in Ihrem Bezirk wenden. Die Ausschlagung können Sie vor Ort erklären. Dafür müssen Sie eine Gerichtsgebühr zahlen.
Notarielle Erklärung
Wenn Sie keine Zeit haben, persönlich beim Amtsgericht vorbeizugehen, können Sie stattdessen die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen. Dieser setzt eine beglaubigte Erklärung auf, die Sie anschließend innerhalb der Frist an das Nachlassgericht schicken müssen. Eine schriftliche Erklärung, die Sie selbst verfasst haben, ist hingegen unzureichend.
Formvorschriften und Muster
Im Internet finden Sie oft Musterformulare für die Erbausschlagung. Da nicht beglaubigte Schreiben vom Nachlassgericht aber nicht akzeptiert werden, sollten Sie diese nur verwenden, wenn Sie diese anschließend von einem Notar bestätigen lassen.