Ehepartner erbt während der Ehe von eigenen Eltern Geld - wem gehört es?
Erbt ein Ehepartner während der Ehe Geld von den eigenen Eltern, lässt sich die Frage, wem das Geld gehört, einfach beantworten. Das Geld gehört allein dem Ehepartner, der es geerbt hat. Natürlich kann er das Geld in gemeinsame Projekte einbringen. Dazu gibt es aber keine Verpflichtung.
Rechtslage des Alleinerbes in der Ehe
Wird ein Ehepartner Alleinerbe eines Erbes, gehört ihm dieses Erbe auch alleine, wenn die Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde. Im Fall der Gütergemeinschaft gilt das Erbe automatisch als Gesamtgut.
Ehepartner, die sich als Alleinerben einsetzen
Andererseits haben Ehepartner natürlich auch die Möglichkeit, den anderen Ehepartner als Alleinerben einzusetzen. In der Praxis nutzen Ehepartner dazu häufig einen Erbvertrag. Auch das Berliner Testament ist eine Möglichkeit, einen Ehepartner zum Alleinerben einzusetzen und bereits die Nacherben zu definieren, die dann erben, wenn beide verstorben sind. Somit lässt sich schon zu Lebzeiten die Frage klären, wer das Haus erbt, wenn der Ehepartner stirbt. Kinder haben jedoch in jedem Fall einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Ausnahmefälle und gerichtliche Entscheidungen
Wie bei vielen Dingen, steckt auch in Bezug auf Erbschaften im Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Teufel im Detail. Ausnahmefälle landen immer wieder vor Gericht. Dort muss dann der Richter eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, wenn sich die beiden Parteien nicht einigen können. Das kann zum Beispiel bei einer Verschwendung (illoyale Vermögensminderung) der Fall sein.