Berliner Testament bei Hausbesitz: Wichtige Überlegungen
Ein Berliner Testament sollte vor allem beim Besitz von Eigentum in Betracht gezogen werden. So lässt sich sicherstellen, dass der länger lebende Ehepartner weiterhin darin leben kann.
Vermögenswerte und deren Verteilung
Wie die Vermögenswerte eines Verstorbenen nach seinem Ableben verteilt werden, ist üblicherweise durch die gesetzliche Erbfolge geregelt.
Wenn ein Berliner Testament besteht, werden die Kinder jedoch vorübergehend enterbt, verlieren aber nicht ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Deswegen stellen sich viele Eltern die Frage: „Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen?“ Sollte ein Kind auf die Auszahlung seines Pflichtteils bestehen, kann es passieren, dass das Haus verkauft werden muss. Das wäre zumindest der Fall, wenn sich keine anderen finanziellen Mittel finden lassen, mit denen der Erbe ausgezahlt werden kann.
Steuerliche Aspekte
Bevor zwei Eheleute ein Berliner Testament zum Abschreiben verwenden und sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sollten außerdem die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Wenn der Ehepartner das komplette Haus sowie das restliche Vermögen erbt und sich den Nachlass nicht mit den Kindern teilen muss, kann es sein, dass die Freigrenze überschritten wird und er Erbschaftssteuer zahlen muss.
Auch für die Kinder ergeben sich möglicherweise steuerliche Nachteile. Sie erben jetzt nur von einem Elternteil und nicht von beiden. Dementsprechend gilt die Freigrenze von 400.000 Euro pro Kind. Würden beide Elternteile noch leben, können Sie hingegen an jedes Kind 800.000 Euro steuerfrei weitergeben.