Mit dem Berliner Testament können sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Ihre Kinder werden zu Schlusserben bestimmt, die nach dem Ableben des zuletzt versterbenden Ehepartners den Nachlass erben.
Das Schreiben können Sie kostenlos selbst verfassen oder von einem Notar anfertigen lassen. Wenn Sie es selbst in die Hand nehmen, ist ein Berliner Testament zum Abschreiben von Vorteil.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament wird gemeinschaftlich von zwei Ehepartnern aufgesetzt. Sie erklären sich darin jeweils zum Alleinerben, falls einer der beiden sterben sollte. Die Kinder sollen erst erben, wenn beide Partner verstorben sind.
- stellt die Versorgung des Ehepartners sicher, der länger lebt
- Kinder werden als Schlusserben eingesetzt
- trotzdem verlieren die Kinder nicht ihren Anspruch auf den Pflichtteil
Geschichte und Bedeutung
Die Herkunft der Bezeichnung „Berliner Testament“ ist laut Wikipedia nicht eindeutig klar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch taucht sie auch gar nicht auf. Stattdessen ist im § 2269 BGB von der „Gegenseitigen Einsetzung“ die Rede, womit aber ebenfalls ein gemeinschaftliches Testament zweier Ehegatten gemeint ist.
Allgemein lässt sich sagen, dass der Begriff „Berliner Testament“ heute sowohl für die Einheits- als auch für die Trennungslösung verwendet wird. Bei ersterer gibt es eine gemeinsame Vermögensmasse, während bei zweiterer zwei getrennte Vermögensmassen entstehen.
Rechtliche Grundlagen
Das Berliner Testament wird in der Regel als gültig angesehen und kann nur gemeinschaftlich aufgelöst werden. Es ist also nicht möglich, dass nur einer der Ehepartner seine Meinung ändert und das Testament dadurch seine Gültigkeit verliert. Selbst nach dem Tod des Gatten dürfen keine Änderungen darin vorgenommen werden. Anders sieht es bei einer Scheidung aus. Üblicherweise wird das Testament in diesem Fall aufgelöst.
Vorteile eines Berliner Testaments
Laut Statista hat die Mehrheit der Deutschen kein Testament. Dabei können Ehepartner gerade vom Berliner Testament vielseitig profitieren. Besonders wichtig ist aber, dass dadurch der Lebensunterhalt des Ehepartners gesichert werden kann.
Sicherung des Ehepartners
Wenn ein Ehepartner stirbt, geht sein Besitz bei fehlendem Testament automatisch an seine Erben über. Die Erbfolge ist genau im Gesetz geregelt. Üblicherweise teilt sich der Ehepartner das Erbe mit den Kindern des Verstorbenen. Sie werden zu einer Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam besitzt.
Das kann eine Reihe von Konflikten mit sich bringen und unter anderem dazu führen, dass infrage gestellt wird, ob der zurückgebliebene Ehegatte weiterhin im gemeinsamen Haus leben darf. Die anderen Erben müssen der Nutzung nämlich zustimmen und können außerdem den Verkauf verlangen, damit das Erbe aufgeteilt werden kann.
All das lässt sich vermeiden, wenn die Kinder als Schlusserben bestimmt werden und im Todesfall zunächst der länger lebende Ehepartner den gesamten Besitz erbt. Dementsprechend ist ein Berliner Testament bei Hausbesitz besonders ratsam, aber auch das restliche Vermögen kann dadurch an den Ehegatten übergehen, sodass er damit bei ausreichender Höhe des Nachlasses seine Lebensunterhaltungskosten decken kann.
Vereinfachung der Nachlassregelung
Dadurch, dass der Ehegatte als Alleinerbe bestimmt wird, gestaltet sich die Nachlassregelung relativ einfach. Es muss zum Beispiel keine Erbauseinandersetzung stattfinden.
Die richtige Form: Handschriftliches Testament
Sie können das Berliner Testament als handschriftliches Testament verfassen oder sich an einen Notar wenden und es von ihm aufsetzen und beglaubigen lassen. Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, müssen Sie unterschiedliche Formvorschriften berücksichtigen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Formulierungen Sie verwenden sollen, können Sie gerne eine Testament-Vorlage verwenden.
Anforderungen an die Form
Wenn Sie sich für ein handschriftliches Testament entscheiden, muss es eigenhändig von Ihnen oder von Ihrem Partner zu Papier gebracht werden. Alternativ können Sie auch beide den Stift in die Hand nehmen. Beide Partner müssen den Text unterzeichnen. Wenn Sie sich an einen Notar wenden, können Sie das Testament ebenfalls eigenhändig verfassen oder es von ihm aufsetzen lassen.
Auch in diesem Fall müssen beide Partner ihre Unterschrift unter den Text setzen. Anschließend wird das Testament zur Verwahrung an das Nachlassgericht geschickt.
Tipps zur Umsetzung
Auch wenn es vielleicht ordentlich aussieht, dürfen Sie das Berliner Testament auf keinen Fall mit der Schreibmaschine oder am PC tippen. Dann wird es unwirksam. Achten Sie darüber hinaus auf diese Details:
- Geben Sie unbedingt Datum und Ort an. Das ist deswegen wichtig, weil ein Testament neueren Datums das alte aufheben kann.
- Unterschreiben Sie das Berliner Testament jeweils mit Ihrem vollen Namen und achten Sie darauf, dass die Unterschriften unter dem Text stehen und nicht irgendwo in der Mitte.
- Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich von einem Notar beraten und das Testament von ihm erstellen lassen.
Kostenlose Mustervorlage für ein Berliner Testament zum Abschreiben
Ein Testament verfasst man meist nur einmal im Leben. Deswegen fällt es nicht immer leicht, den Text aufzusetzen.
Gerne können Sie sich an unserem Berliner Testament zum Abschreiben orientieren. Die meisten Paare entscheiden sich für die Einheitslösung. Deswegen ist unsere Testament-Vorlage auch für diesen Fall gedacht:
Berliner Testament
Wir, (Vorname, Familienname vom 1. Ehepartner), geboren am (Datum) in (Ort) und (Vorname, Familienname vom 2. Ehepartner), geboren am (Datum) in (Ort), setzen uns hiermit gegenseitig zum alleinigen Erben unseres gesamten Vermögens ein.
Zu Schlusserben beim Tod des zuletzt versterbenden Ehepartners bestimmen wir unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. (Vornamen und Nachnamen der Kinder und derzeitige Adresse angeben) Das gilt auch für den Fall, dass wir zum gleichen Zeitpunkt versterben.
(Ort, Datum)
(Vorname, Familienname vom 1. Ehepartner)
(Ort, Datum)
(Vorname, Familienname vom 2. Ehepartner)
Wichtiger Hinweis:
Bedenken Sie, dass dieser Vordruck für ein Berliner Testament zum Abschreiben nur der Orientierung dient und keine Rechtsberatung darstellt. Deswegen können wir auch keine Haftung dafür übernehmen.
Grundsätzlich muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Außerdem kann es notwendig sein, weitere Klauseln wie eine Pflichtteilstrafklausel hinzuzufügen. Wir möchten Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass ein Berliner Testament in einigen Fällen steuerliche Nachteile nach sich ziehen kann.
Berliner Testament bei Hausbesitz: Wichtige Überlegungen
Ein Berliner Testament sollte vor allem beim Besitz von Eigentum in Betracht gezogen werden. So lässt sich sicherstellen, dass der länger lebende Ehepartner weiterhin darin leben kann.
Vermögenswerte und deren Verteilung
Wie die Vermögenswerte eines Verstorbenen nach seinem Ableben verteilt werden, ist üblicherweise durch die gesetzliche Erbfolge geregelt.
Wenn ein Berliner Testament besteht, werden die Kinder jedoch vorübergehend enterbt, verlieren aber nicht ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Deswegen stellen sich viele Eltern die Frage: „Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen?“ Sollte ein Kind auf die Auszahlung seines Pflichtteils bestehen, kann es passieren, dass das Haus verkauft werden muss. Das wäre zumindest der Fall, wenn sich keine anderen finanziellen Mittel finden lassen, mit denen der Erbe ausgezahlt werden kann.
Steuerliche Aspekte
Bevor zwei Eheleute ein Berliner Testament zum Abschreiben verwenden und sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sollten außerdem die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Wenn der Ehepartner das komplette Haus sowie das restliche Vermögen erbt und sich den Nachlass nicht mit den Kindern teilen muss, kann es sein, dass die Freigrenze überschritten wird und er Erbschaftssteuer zahlen muss.
Auch für die Kinder ergeben sich möglicherweise steuerliche Nachteile. Sie erben jetzt nur von einem Elternteil und nicht von beiden. Dementsprechend gilt die Freigrenze von 400.000 Euro pro Kind. Würden beide Elternteile noch leben, können Sie hingegen an jedes Kind 800.000 Euro steuerfrei weitergeben.
Pflichtteil und Berliner Testament: Regeln und Ausnahmen
Jeder hat das Recht, ein Testament zu verfassen und seine gesetzlichen Erben zu enterben. Allerdings haben diese einen Pflichtteilsanspruch, den sie bei den übrigen Erben einfordern können. Beim Berliner Testament wäre das dann der verbleibende Ehepartner. Er müsste den Pflichtteil an diejenigen Kinder auszahlen, die ihn bei ihm eingefordert haben.
Was ist der Pflichtteil?
Bei dem Pflichtteil handelt es sich um den Teil des Nachlasses, der einem gesetzlichen Erbe auf jeden Fall zusteht. Auch wenn er enterbt wurde, kann er darauf Anspruch erheben. Allerdings beträgt der Pflichtteil nur 50 % von dem Teil, den er ohne Enterbung bekommen hätte. Wenn ein Kind also 1/4 des Nachlasses erben würde, läge der Pflichtteil nur noch bei 1/8.
Pflichtteil trotz Berliner Testament
Auch bei einem Berliner Testament muss der Pflichtteil ausgezahlt werden. Viele Kinder verzichten darauf und warten, bis sie zu Schlusserben werden. Je nach der Konstellation innerhalb der Familie und der verschiedenen Beziehungen kann es aber durchaus passieren, dass eines oder mehrere Kinder ihren Pflichtteil einfordern. Dann ist der überlebende Ehepartner verpflichtet, ihn auszuzahlen.
Mit einer sogenannten Pflichtteilstrafklausel wird diese Variante aber äußerst unattraktiv. Sie besagt, dass diejenigen Kinder, die im ersten Todesfall ihren Pflichtteil geltend machen, beim Tod des zweiten Ehepartners enterbt werden.
Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht?
Die Frage ist: „Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht?“ Auch private Testamente werden vom Nachlassgericht eröffnet.
Deswegen sollte auch ein handschriftliches Testament dorthin geschickt werden. Zusätzlich sollten Erben, die ein privates Testament finden, dieses schnellstmöglich an das Nachlassgericht übergeben.
Testament Kosten: Notarkosten und Alternativen
Die Testament-Kosten bei einem Notar orientieren sich an der Höhe des Nachlasses und können so stark variieren.
Notarkosten
Die Testament-Kosten bei einem Notar orientieren sich an der Höhe des Vermögens. Sie sollten mindestens mit 150 Euro rechnen. Es können aber auch 1.000 oder sogar 5.000 Euro anfallen.
Kostengünstige Alternativen
Wenn Sie sich für das eigenhändige Testament entscheiden, müssen Sie nur die Kosten für Papier und Stift tragen. Um sicherzugehen, dass das Berliner Testament auch wirklich berücksichtigt wird, sollten Sie es aber beim Nachlassgericht verwahren lassen. Dafür müssen Sie ca. 93 € zahlen.
Zusätzlich können Sie das handschriftliche Testament von einem Notar beglaubigen lassen. Das ist deutlich günstiger, als es von ihm erstellen zu lassen.
Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter?
Nachdem das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde, werden alle betroffenen Personen informiert. Dazu gehören die Erben, aber auch enterbte Personen.
Im Fall des Berliner Testaments wären das die Kinder. Nach der Eröffnung kann der Alleinerbe frei über den Nachlass verfügen, sofern keines der Kinder seinen Pflichtanteil beansprucht. Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.
Fazit zum Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine gute Möglichkeit für Ehepaare, die sichergehen möchten, dass der jeweils andere Partner nach ihrem Tod weiterhin versorgt ist und möglichst im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung verbleiben kann.
Das Testament kann eigenhändig oder beim Notar aufgesetzt werden und enterbt die Kinder bis zum Tod des zweiten Ehepartners. Da sie aber weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil haben, kann es sinnvoll sein, eine Pflichtteilstrafklausel in das Testament mit aufzunehmen.
FAQs zum Berliner Testament
Was ist ein Berliner Testament?
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich zwei Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Welche Formulierungen sind in einem Berliner Testament üblich?
Eine übliche Formulierung wäre zum Beispiel: „Wir, die Eheleute (Name, Geburtsdatum und Geburtsort beider Ehepartner) setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein“.
Gibt es Vorlagen, die man für ein Berliner Testament verwenden kann?
Online finden Sie zahlreiche Vorlagen für die Erstellung eines Berliner Testaments. Gerne können Sie auch unser Berliner Testament zum Abschreiben verwenden.
Muss ein Berliner Testament handschriftlich verfasst werden?
Wenn Sie das Berliner Testament privat aufsetzen, müssen Sie es zwingend handschriftlich verfassen. Sonst ist es nicht gültig.
Welche rechtlichen Anforderungen muss ein Berliner Testament erfüllen?
Es muss handschriftlich verfasst oder von einem Notar aufgesetzt und von beiden Ehepartnern unterschrieben worden sein.