Berliner Testament Pflichtteil – Kinder und Immobilienvermögen
Ein Berliner Testament bei Hausbesitz wird meist aus dem Grund genutzt, dass das Vermögen im Todesfall des ersten Elternteils komplett an den überlebenden Ehegatten geht. Die Kinder bzw. andere Verwandte gehen erst einmal leer aus. Kinder bzw. deren Nachkommen können beim Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern. Für andere Verwandte ist das nicht möglich.
Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament
Trotz des Berliner Testament können die Kinder ihren Pflichtteil am Erbe einfordern. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteilsregelung gilt nur für Kinder und deren Nachkommen, Eltern und Ehepartner. Andere Verwandte haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
Bei einem Berliner Testament stellt sich die Frage, wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern.
Die Hälfte des Erbes geht in der gesetzlichen Erbfolge an den Ehepartner. Jeweils ein Viertel würde in der gesetzlichen Erbfolge an jedes der Kinder gehen. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Daher beträgt der Pflichtteil in dieser Konstellation ⅛ am Gesamtvermögen.
Pflichtteil-Strafklausel im Detail
Erblasser können im Berliner Testament eine Pflichtteil-Strafklausel einfügen. Sie besagt, dass derjenige auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhält, wenn er nach dem Tod eines Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht. Diese Klausel soll verhindern, dass der überlebende Ehepartner das Haus verkaufen muss, um den Pflichtteil auszuzahlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn es abgesehen von der gemeinsamen Immobilie kein anderes Vermögen gibt.
Eine derartige Klausel kann zu Konflikten und Spannungen in der Familie führen. Sie sollte daher vorher besprochen werden und muss wohlüberlegt sein.