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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abschichtung bedeutet eine Erbteilsübertragung an die Miterben

  • Die Abschichtungsvereinbarung muss schriftlich sein und kann formlos erfolgen

  • Eine notarielle Beurkundung ist nur bei Erbanteilen an Immobilien, Grundstücken und bei Gesellschaften nötig

  • Trotz Abschichtungsvereinbarung kann die Haftung gegenüber Nachlassgläubigern bestehen bleiben, es sei denn, Sie vereinbaren in der Abschichtungsvereinbarung eine Haftungsfreistellung mit den Miterben

  • Eine Abschichtungsvereinbarung ohne Notar können Sie mit einem Muster erstellen

FAQs zu Abschichtungsvereinbarung Muster