Wann ist eine Abschichtungsvereinbarung sinnvoll?
Wenn mehrere Erben sich ein Erbe aufteilen müssen, kommt es im Rahmen der Erbauseinandersetzung häufig zu Konflikten. Geht es um Geld, ist die Lösung meist relativ einfach. In diesem Fall kann das Erbe schnell verteilt werden. Komplexer wird es, wenn Immobilien im Spiel sind. Hier gehen die Meinungen über die weitere Nutzung oft auseinander:
- Ein Erbe möchte die Immobilie gemeinschaftlich vermieten und dazu eine Gesellschaft gründen
- Ein anderer Erbe möchte selbst in der Immobilie wohnen
- Ein dritter Erbe möchte das Haus verkaufen, weil er das Geld dringend braucht, um eigene Schulden zu bezahlen
Wenn absehbar ist, dass sich die Erbengemeinschaft über Ihre Anteile nicht einigen kann, kann eine Abschichtungsvereinbarung sinnvoll sein.
Beendigung der Erbengemeinschaft ohne aufwendige Auseinandersetzung
Erbauseinandersetzungen können sich über Jahre ziehen und den Familienfrieden in Mitleidenschaft ziehen. Vor allem, wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft konträre Meinungen gibt, kann eine Abschichtungsvereinbarung und das Ausscheiden eines Erben aus der Gemeinschaft, eine sinnvolle Lösung sein und die Erbengemeinschaft kann die anderen Anteile aufteilen. Ob ein Erbauseinandersetzungsvertrag ohne Notar oder mit notarieller Beurkundung nötig ist, kommt auf den Sachverhalt an. Geht es um Immobilien, Grundstücke oder Gesellschaftsanteile ist in der Regel die Mitwirkung eines Notars verpflichtend.
Vorteile einer schnellen Regelung
Übergibt ein Miterbe seine Anteile an die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft kann das zu einer schnellen Regelung führen. Schließlich verzichtet die Erbengemeinschaft damit auf endlose Diskussionen und kann schnell entscheiden und zu einer Lösung kommen. Schließlich belasten Streitigkeiten ums Erbe und unklare Verhältnisse die ganze Erbengemeinschaft.
Beispielszenario für eine Erbengemeinschaft
Herr Schmidt hat gemeinsam mit seinen beiden Schwestern ein Haus geerbt. Er selbst hat aufgrund des Baus seines Einfamilienhauses und einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit aktuell hohe Schulden. Er würde das Haus daher gerne so schnell wie möglich verkaufen, um einen Teil seiner Schulden zu tilgen.
Die beiden Schwestern sind finanziell besser gestellt. Sie möchten die Immobilie erst einmal behalten. Ihr Plan ist es, das Haus zu sanieren und später teuer zu verkaufen. Es zeichnet sich ab, dass die Interessen der drei Parteien zu verschieden sind. Damit Herr Schmidt seinen Erbanteil schnell zu Geld machen kann, tritt er seinen Erbanteil im Rahmen einer Abschichtungsvereinbarung an seine Schwestern ab. Er erhält durch seine Geschwister eine Ausgleichszahlung für das Erbe.