Nicht jede Erbengemeinschaft kann sich im Rahmen der Erbauseinandersetzung auf eine gemeinsame Lösung hinsichtlich des Erbes einigen. Manchmal ist eine Abschichtung, also eine Erbteilsübertragung an die Miterben, eine gute Lösung, um Streit und jahrelange Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wie eine Abschichtungsvereinbarung im Muster aussehen kann und was es beim Erstellen zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Beitrag.
Was ist eine Abschichtungsvereinbarung?
Mit einer Abschichtungsvereinbarung vereinbaren Sie mit den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft, dass Ihre Anteile am Erbe an die Miterben übergehen. Für die Miterben bedeutet das eine Anwachsung des eigenen Erbanteils. In der Regel wird für die Abschichtung eine Ausgleichszahlung vereinbart.
Sind weder Immobilien, Grundstücke noch Gesellschaftsanteile von der Abschichtung betroffen, können Sie die Abschichtungsvereinabrung anhand eines Musters erstellen. In den anderen Fällen benötigen Sie die Unterstützung eines Notars.
Wann ist eine Abschichtungsvereinbarung sinnvoll?
Wenn mehrere Erben sich ein Erbe aufteilen müssen, kommt es im Rahmen der Erbauseinandersetzung häufig zu Konflikten. Geht es um Geld, ist die Lösung meist relativ einfach. In diesem Fall kann das Erbe schnell verteilt werden. Komplexer wird es, wenn Immobilien im Spiel sind. Hier gehen die Meinungen über die weitere Nutzung oft auseinander:
- Ein Erbe möchte die Immobilie gemeinschaftlich vermieten und dazu eine Gesellschaft gründen
- Ein anderer Erbe möchte selbst in der Immobilie wohnen
- Ein dritter Erbe möchte das Haus verkaufen, weil er das Geld dringend braucht, um eigene Schulden zu bezahlen
Wenn absehbar ist, dass sich die Erbengemeinschaft über Ihre Anteile nicht einigen kann, kann eine Abschichtungsvereinbarung sinnvoll sein.
Beendigung der Erbengemeinschaft ohne aufwendige Auseinandersetzung
Erbauseinandersetzungen können sich über Jahre ziehen und den Familienfrieden in Mitleidenschaft ziehen. Vor allem, wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft konträre Meinungen gibt, kann eine Abschichtungsvereinbarung und das Ausscheiden eines Erben aus der Gemeinschaft, eine sinnvolle Lösung sein und die Erbengemeinschaft kann die anderen Anteile aufteilen. Ob ein Erbauseinandersetzungsvertrag ohne Notar oder mit notarieller Beurkundung nötig ist, kommt auf den Sachverhalt an. Geht es um Immobilien, Grundstücke oder Gesellschaftsanteile ist in der Regel die Mitwirkung eines Notars verpflichtend.
Vorteile einer schnellen Regelung
Übergibt ein Miterbe seine Anteile an die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft kann das zu einer schnellen Regelung führen. Schließlich verzichtet die Erbengemeinschaft damit auf endlose Diskussionen und kann schnell entscheiden und zu einer Lösung kommen. Schließlich belasten Streitigkeiten ums Erbe und unklare Verhältnisse die ganze Erbengemeinschaft.
Beispielszenario für eine Erbengemeinschaft
Herr Schmidt hat gemeinsam mit seinen beiden Schwestern ein Haus geerbt. Er selbst hat aufgrund des Baus seines Einfamilienhauses und einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit aktuell hohe Schulden. Er würde das Haus daher gerne so schnell wie möglich verkaufen, um einen Teil seiner Schulden zu tilgen.
Die beiden Schwestern sind finanziell besser gestellt. Sie möchten die Immobilie erst einmal behalten. Ihr Plan ist es, das Haus zu sanieren und später teuer zu verkaufen. Es zeichnet sich ab, dass die Interessen der drei Parteien zu verschieden sind. Damit Herr Schmidt seinen Erbanteil schnell zu Geld machen kann, tritt er seinen Erbanteil im Rahmen einer Abschichtungsvereinbarung an seine Schwestern ab. Er erhält durch seine Geschwister eine Ausgleichszahlung für das Erbe.
Komponenten einer Abschichtungsvereinbarung
Eine Abschichtungsvereinbarung kann formlos gestaltet sein. Dennoch ist es wichtig, einige Komponenten darin aufzunehmen:
- Genaue Bezeichnung, auf welchen Teil des Erbes verzichtet wird bzw. welcher Teil an die Miterben übergehen soll.
- Höhe der Abfindung
- Zahlungsmodalitäten der Ausgleichszahlung
Abschichtungsvereinbarung ohne Notar: Ist das möglich?
Eine Abschichtungsvereinbarung ohne Notar zu erstellen ist möglich. Sobald es aber um folgende Werte handelt, muss die Abschichtungsvereinbarung von einem Notar beurkundet werden:
- Immobilien
- Grundstücke
- Anteile an einer GmbH
In diesen Fällen können Sie die Abschichtungsvereinbarung nicht nach einem Muster erstellen, sondern benötigen notarielle Unterstützung.
Anwachsung im Erbrecht: Bedeutung und Konsequenzen
Tritt ein Mitglied der Erbengemeinschaft seine Anteile an die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft ab, wird dies im deutschen Erbrecht als Anwachsung bezeichnet. Die Anwachsung ist in § 2094 BGB geregelt. Sie tritt immer dann ein, wenn sich bei einem Erbe der Anteil am Erbe erhöht. Das kann passieren, wenn
- Ein Miterbe seinen Erbteil an die Miterben verkauft
- Wenn ein Erbe bereits gestorben ist und es keine Ersatzerben gibt
- Wenn ein Erbe auf seinen Erbteil verzichtet
- Wenn ein Erbe das Erbe ausschlägt
Beispiel für eine Anwachsung
Eine verwitwete Mutter hinterlässt ihren vier Kindern nach ihrem Tod ein Erbe. Ein Sohn schlägt sein Erbe aus, da er sich gerade in Privatinsolvenz befindet. Weil er selbst keine Kinder hat, gehen seine Anteile an die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft über. Während ursprünglich jedes der Kinder einen Erbanteil von 25 % hatte, erhalten die drei verbleibenden Kinder nun jeweils ein Drittel am Erbe.
Strategische Überlegungen bei der Erbauseinandersetzung
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kommt es nicht selten vor, dass jedes Mitglied der Erbengemeinschaft den persönlichen Vorteil maximieren will. Daher gilt es auch bei einer Abschichtungsvereinbarung bzw. Erbteilsübertragung strategisch vorzugehen und verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.
Haftungsfreistellung von Erbenschulden
Vereinbaren Sie im Rahmen der Abschichtungsvereinbarung nichts anderes, haften Sie auch, nachdem Sie Ihre Anteile an die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft übertragen haben, für Nachlassverbindlichkeiten.
Das können Sie ausschließen, indem Sie in der Abschichtungsvereinbarung eine Haftungsfreistellung vereinbaren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Eine Haftungsfreistellung gegenüber den Gläubigern
- Eine Haftungsfreistellung, die generell gegenüber Dritten greift.
Ausgleichszahlung an Geschwister und andere Erben
Im Rahmen einer Abschichtungsvereinbarung wird meistens eine Ausgleichszahlung vereinbart. Die Erben, z.B. die Geschwister, zahlen der Person, die ihren Anteil überträgt, eine Abfindung. Die Höhe der Ausgleichszahlung muss in die Abschichtungsvereinbarung aufgenommen werden. Ebenso ist es empfehlenswert, die Zahlungsmodalitäten aufzunehmen, z.B.:
- Gibt es eine einzelne Zahlung oder mehrere Ratenzahlungen
- Die Fälligkeiten der Zahlung(en)
Notwendige Dokumente und Angaben für eine Abschichtungsvereinbarung
Um eine Abschichtungsvereinbarung zu erstellen, sind verschiedene Dokumente nötig:
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Sofern vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- Nachlassverzeichnis
Erforderliche Angaben zum Nachlass und Erblasser
Eine Abschichtungsvereinbarung muss Daten zum Nachlass und zum Erblasser enthalten. In Bezug auf den Erblasser ist seine offizielle Sterbeurkunde nötig. Ebenso sollten das Testament bzw. der Erbvertrag beigelegt werden, sofern diese vorhanden sind.
Erstellung eines ausführlichen Nachlassverzeichnisses
Um einen Überblick über das gesamte Erbe zu erhalten, ist ein ausführliches Nachlassverzeichnis nötig. Darin ist das ganze Vermögen des Erblassers aufgeführt. Es umfasst zum Beispiel:
- Barvermögen
- Bankvermögen
- Wertpapiere, Aktien, Fonds
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Kunstgegenstände und Sammlerobjekte
- Uhren und Schmuck
- Firmenanteile, Beteiligungen
- Immaterielle Vermögenswerte
Ideal ist es, wenn im Nachlassverzeichnis nur der Gesamtwert der einzelnen Gruppen aufgeführt wird und die Details im Anhang aufgelistet sind.
Rolle eines Anwalts für Erbrecht in der Erbauseinandersetzung
Eine Erbengemeinschaft benötigt für eine Erbauseinandersetzung nicht zwingend einen Anwalt für Erbrecht. Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ohne Notar ist zum Beispiel möglich, wenn keine Immobilien im Nachlass enthalten sind.
Jedoch kann das Hinzuziehen eines Fachmanns oder Fachfrau sinnvoll sein. Das ist in folgenden Fällen ratsam:
- Um offene Fragen zu klären
- Um bei Behördengängen zu unterstützen
- Um den Anwalt als Nachlassverwalter zu beauftragen
Um offene Fragen zu klären
Hat ein Erblasser nur Geld hinterlassen, ist die Erbschaft relativ einfach zu verwalten. Komplizierter wird es, wenn Immobilien oder gar Unternehmen oder Firmenbeteiligungen im Spiel sind. Hier kann ein Anwalt fachlich beraten, etwa zum Thema Haftungsfreistellung.
Um bei Behördengängen zu unterstützen
Viele Erben sind mit der Verwaltung des Nachlasses überfordert. Zu der emotional belastenden Situation rund um den Todesfall eines nahen Angehörigen kommen nämlich im Erbfall auch noch viele weitere Aufgaben hinzu. Gerade, wer noch nie in seinen Leben mit einer Erbschaft zu tun hatte, kann da schnell überfordert sein.
Hier kann ein Anwalt für Erbrecht helfen, wichtige Formalitäten zu erledigen und zum Beispiel einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen oder die Anteile der Erbengemeinschaft ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Anwalt als Nachlassverwalter
Bei einem komplexen und unübersichtlichen Erbe oder wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat, ist es empfehlenswert, einen Anwalt oder Notar als Nachlassverwalter einzusetzen. Damit ist die Haftung für die Schulden auf das Erbe begrenzt. Die Erben können dann nicht etwa mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers haftbar gemacht werden. Ein Anwalt kann auch dabei helfen, die einzelnen Anteile der Erbengemeinschaft später im Grundbuch eintragen zu lassen.
Fazit zu Abschichtungsvereinbarung Muster
Eine formlos erstellte Abschichtungsvereinbarung ist ein probates Mittel, um aus einer Erbengemeinschaft auszusteigen. Das kann Streit oder jahrelange Auseinandersetzungen verhindern. In einem Muster für eine Abschichtungsvereinbarung sehen Sie, was alles in der Vereinbarung enthalten sein kann, etwa die Benennung des Erbanteils, die Höhe der Abfindung und ob eine Haftungsfreistellung gegenüber Nachlassgläubigern vereinbart wird.
FAQs zu Abschichtungsvereinbarung Muster
Was ist eine Abschichtungsvereinbarung?
- Mit einer Abschichtungsvereinbarung erklären Sie, dass Sie Ihren Erbteil freiwillig aufgeben. Sie treten damit aus der Erbengemeinschaft aus. In der Regel wird dafür eine Abfindung gezahlt.
Wann ist eine Abschichtungsvereinbarung sinnvoll?
Wenn es absehbar ist, dass sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann bzw. eine Einigung zu langwierig wäre.
Welche Punkte sollten in einer Abschichtungsvereinbarung enthalten sein?
Die Abschichtungsvereinbarung sollte genau enthalten, worauf der Erbe verzichtet, wie hoch die Abfindung ist und ob es eine Haftungsfreistellung für Nachlassverbindlichkeiten gibt.
Muss eine Abschichtungsvereinbarung notariell beglaubigt werden?
Nein, eine Abschichtungsvereinbarung muss nicht grundsätzlich von einem Notar beglaubigt werden. Sie können diese einfach anhand eines Musters erstellen. Geht es allerdings um Immobilien, Grundstücke oder Anteile an Gesellschaften ist eine notarielle Beurkundung nötig.
Welche rechtlichen Auswirkungen hat eine Abschichtungsvereinbarung?
Eine Abschichtungsvereinbarung ist rechtlich bindend. Sie geben damit alle Rechte und Pflichten an ihrem Erbteil ab. Sie können jedoch weiterhin für Nachlassverbindlichkeiten haftbar gemacht werden, sofern keine Haftungsfreistellung vereinbart wurde.