Hamburg, 21. November 2013 – Verstirbt in Deutschland ein Mensch, muss er auf einem Friedhof beigesetzt werden. Nur die Seebestattung lässt eine Ausnahme von dieser Regelung, der so genannten Friedhofspflicht, zu. Laut einer Emnid-Umfrage, die von der Verbraucherinitiative Aeternitas in Auftrag gegeben wurde, empfinden jedoch 65 Prozent der Deutschen diese Vorschrift als veraltet. Vor dem Hintergrund zunehmender Kritik werden bereits Lockerungen der Friedhofspflicht diskutiert.

In Deutschland ist die Seebestattung die einzige Möglichkeit, die sterblichen Überreste eines Verstorbenen außerhalb eines Friedhofs beizusetzen. Verstärkt nutzen Bürger daher die liberaleren Bestattungsgesetze in den Niederlanden, Tschechien oder der Schweiz, um den Friedhofszwang zu umgehen. Dies wird durch entsprechende Angebote deutscher Bestatter unterstützt, die z. B. Einäscherungen in der Schweiz durchführen lassen. Dort gilt eine Urne ab der Übergabe an die Hinterbliebenen als beigesetzt, so dass sie vom Schweizer Partner des Bestatters nach Deutschland überführt und dort unbefristet bei den Angehörigen aufbewahrt werden kann.

Statt einer Umgehung des Friedhofszwangs wünschen sich Experten jedoch eine „nderung der bestehenden Vorschriften. In Bremen soll das Bestattungsrecht novelliert werden, so dass künftig eine Urne für einen Zeitraum von zwei Jahren im Hause eines Angehörigen aufbewahrt werden darf, bevor sie in einer zuvor reservierten und nachgewiesenen Grabstätte beigesetzt werden muss. Bisher bot nur Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Asche eines Verstorbenen an die Hinterbliebenen auszuhändigen, wenn eine spätere Beisetzung erfolgt.

Den Experten von Bestattungen.de gehen die Maßnahmen in Bremen und Nordrhein-Westfalen nicht weit genug: „Wir haben den Eindruck, dass bei dem Thema Friedhofspflicht lediglich nachgebessert, jedoch nicht grundlegend reformiert wird“, so Bestattungen.de-Geschäftsführer Fabian Schaaf-Mehta. „Viele Menschen möchten die Asche von Verstorbenen dauerhaft mit nach Hause nehmen, in der Natur beisetzen oder in Flüssen oder Seen verstreuen. Einen Zwang zur Beisetzung auf dem Friedhof empfinden viele als Eingriff in ihre individuelle Trauerbewältigung“, begründet Schaaf-Mehta.

Ein Lösungsansatz für Deutschland wäre, in Anlehnung an die Schweiz oder die Niederlande, eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes. In diesen Nachbarstaaten haben Menschen deutlich vielfältigere Beisetzungsmöglichkeiten. Das Informationsportal Bestattungen.de fordert daher mutige Reformen, um dem Wunsch deutscher Bürger nach individuellen Bestattungsformen nachzukommen.

Pressekontakt: Anja Rohde – 040/ 609 409 23 – <!-- var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy6280 = 'presse' + '@'; addy6280 = addy6280 + 'bestattungen' + '.' + 'de'; document.write(''); document.write(addy6280); document.write(''); //-->n <!-- document.write(''); //--> Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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