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Schonvermögen: Was bleibt unantastbar & wie schützen Sie Ihr Vermögen?

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Auf einen Blick

  • Erklärung: Schonvermögen ist das Vermögen, das bei Sozialhilfe unberührt bleibt.

     

  • Sterbegeldversicherung: Wird oft als Schonvermögen anerkannt, schützt vor Anrechnung durch Sozialamt.

     

  • Grenzbeträge: Unterschiedlich je nach Bundesland, in der Regel 5.000 bis 10.000 Euro.

     

  • Vorteile: Sicherung der Bestattungskosten und Entlastung der Angehörigen.

     

  • Tipp: Rechtzeitig informieren und Vorsorge treffen.

Mit diesem Rechner der BVAG können Sie eine individuelle Sterbegeldversicherungssumme auswählen. Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und passen Sie die gewünschte Versicherungssumme an, um eine erste Orientierung für Ihren Vorsorgebedarf zu erhalten.

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Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C.Sollmann, Bestattungen.de