Ausnahmen
Gibt es Ausnahmen, durch welche die Versicherung nicht verkauft werden muss?
Wenn der Rückkauf der Sterbegeldversicherung nach Paragraph 12 Absatz 3, 6 unwirtschaftlich ist, wird diese nicht als Vermögen berücksichtigt. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist eine Verwertung der Sterbegeldversicherung nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn der Rückkaufswert nur geringfügig (bis 10%) unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.
Generell liegt der Freibetrag nach Paragraph 12 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 im SGB II bei „150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner“. Die Mindestgrenze beträgt dabei 3.100,- Euro. Außerdem kommt zusätzlich „ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten“ für notwendige Anschaffungen hinzu (Paragraph 12 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II).
Dass die Sterbegeldversicherung üblicherweise zum Schonvermögen gehört, ist ein Vorteil dieser Versicherung. Welche Vor- und Nachteile eine Sterbegeldversicherung noch aufweist, können Sie der folgenden Grafik entnehmen: