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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Teilungsversteigerung…

    wird oft nach einem Erbfall oder einer Scheidung angewendet

  • wird nach Antrag von einem der Eigentümer durch das Gericht eingeleitet

  • Ziel ist die Auflösung des Miteigentums

     

  • der Erlös wird unter den Miteigentümern aufgeteilt

  • ein Großteil der Kosten wird durch den Erlös gedeckt

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Achtung!

Es muss schon im Voraus ein Verfahrensvorschuss geleistet werden, weshalb nicht alle Kosten erst nach der Teilungsversteigerung durch den Erlös getragen werden können.

FAQs zu gesetzliche Erbfolge