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Das Wichtigste in Kürze

  • Mietvertrag erben: Der Mietvertrag geht im Todesfall auf die Erben über, sofern diese das Erbe nicht ausschlagen.

  • Sonderkündigungsrecht der Wohnung: Sowohl Erben als auch Vermieter können unter bestimmten Bedingungen vom Sonderkündigungsrecht der Wohnung Gebrauch machen.

  • Müssen Kinder über den Tod der Eltern informiert werden? Nein, denn das Nachlassgericht informiert die Erben über ihre Rechte und Pflichten. 

  • Wohnungsauflösung nach Todesfall Rechtslage: Die rechtliche Grundlage zur Wohnungsauflösung nach einem Todesfall regelt, wie die Wohnung zu räumen und übergeben ist.

  • Mietvertrag erben Mieterhöhung: Nach dem Erbfall können unter bestimmten Umständen Mieterhöhungen vorgenommen werden.

FAQs zu Mietvertrag erben