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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Immobilien fällt oberhalb des Freibetrags Erbschaftssteuer an

  • Handelt es sich um eine selbst genutzte Immobilie erfolgt unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer

  • Diese Ausnahmen gelten für Ehepartner und Kinder, aber nicht für weitere Erben

  • Diese Befreiung gilt nur, wenn die Immobilie die nächsten zehn Jahre von den Erben selbst bewohnt wird

  • Andernfalls berechnet das Finanzamt rückwirkend Erbschaftsteuer auf den Nachlass

FAQs zu Erbschaftssteuer selbst bewohnte Immobilie