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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Enterbung kann per Testament oder Erbvertrag geschehen

  • Eine Enterbeung kann ausdrücklich formuliert werden

  • Alternativ kann auf die Nennung verzichtet werden

  • Eltern, Kinder und Ehepartner haben trotz Enterbung einen Anspruch auf den Pflichtteil

  • Eine Enterbung kann vor Gericht angefochten werden

FAQs zum Thema Enterben