Das Berliner Testament ist eine Sonderform des Ehegattentestaments. Es hat das Ziel, den überlebenden Ehepartner abzusichern. Es macht den überlebenden Ehepartner als Vorerben bzw. Vollerben zum Alleinerben. Gleichzeitig sind im Testament bereits die Kinder als Nacherben bzw. Schlusserben eingesetzt. Die erhalten das Vermögen, wenn beide Ehepartner verstorben sind (Nacherben). Die Kinder können auch beim Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern, verzichten aber in vielen Fällen darauf.
Was ist das Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist das gemeinschaftliche Testament zweier Ehe- oder Lebenspartner (Ehegattentestament). Sie setzen sich damit gegenseitig zum Alleinerben ein. Zugleich bestimmen die Ehepartner, an wen der Nachlass nach dem Tod des zweiten Partners gehen soll. In der Regel sind das die Kinder. Diese verzichten damit häufig auf ihren Pflichtteil und erhalten das Erbe erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Kinder können rein rechtlich trotz Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern.
Beim Berliner Testament gibt es zwei Varianten:
- Die Einheitslösung mit Vollerben und Schlusserben
- Die Trennungslösung mit Vorerbe und Nacherbe
Ausgestaltung des Berliner Testaments
Es gibt für das Berliner Testament verschiedene Optionen zur Ausgestaltung, die jeweils Nachteile und Vorteile haben.
Bei der Einheitslösung setzen sich die Partner als Vollerben ein und benennen die Schlusserben. Der überlebende Partner darf komplett über den Nachlass verfügen. Bei der Trennungslösung setzen sich die beiden Partner als Vorerben ein und benennen die Nacherben. Der überlebende Ehepartner darf nur eingeschränkt über den Nachlass verfügen.
Notwendige Elemente im Testament
Damit das Testament rechtskräftig und gültig ist und nicht einfach angefochten werden kann, muss es folgende Elemente enthalten:
- Die Namen und die Geburtsdaten der Erblasser
- Genaue Angaben über das Erbe und dessen Verteilung
- Ort
- Datum
- Unterschriften der Erblasser
Anpassung des Testaments an individuelle Bedürfnisse
Ein Testament muss immer an die individuellen Bedürfnisse und die eigene Situation angepasst sein. Eine Vorlage aus dem Internet für ein Berliner Testament bei Hausbesitz zu nutzen, kann in der Realität unerwartete und nicht gewünschte Konsequenzen nach sich ziehen.
Berliner Testament zum Abschreiben – eine Option?
Es gibt im Internet viele Vorlagen für ein Berliner Testament. Ein Berliner Testament zum Abschreiben ist in der Realität allerdings nicht empfehlenswert. Schließlich ist jede Erb- und Vermögenssituation individuell und Laien kennen sich mit den juristischen Begrifflichkeiten oft nicht gut genug aus. Schon einzelne Begriffe, wie “Vorerbe” oder “Vollerbe” können in der Praxis einen riesigen Unterschied machen.
Es empfiehlt sich, dass sich die Verfasser des Testaments durch einen Anwalt für Erbrecht beraten lassen und das Testament bei einem Notar notariell beglaubigen lassen. Das erhöht die Chancen, dass es später keine Probleme gibt, es rechtswidrige Klauseln gibt oder angefochten werden kann.
Berliner Testament Pflichtteil – Kinder und Immobilienvermögen
Ein Berliner Testament bei Hausbesitz wird meist aus dem Grund genutzt, dass das Vermögen im Todesfall des ersten Elternteils komplett an den überlebenden Ehegatten geht. Die Kinder bzw. andere Verwandte gehen erst einmal leer aus. Kinder bzw. deren Nachkommen können beim Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern. Für andere Verwandte ist das nicht möglich.
Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament
Trotz des Berliner Testament können die Kinder ihren Pflichtteil am Erbe einfordern. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteilsregelung gilt nur für Kinder und deren Nachkommen, Eltern und Ehepartner. Andere Verwandte haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
Bei einem Berliner Testament stellt sich die Frage, wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern.
Die Hälfte des Erbes geht in der gesetzlichen Erbfolge an den Ehepartner. Jeweils ein Viertel würde in der gesetzlichen Erbfolge an jedes der Kinder gehen. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Daher beträgt der Pflichtteil in dieser Konstellation ⅛ am Gesamtvermögen.
Pflichtteil-Strafklausel im Detail
Erblasser können im Berliner Testament eine Pflichtteil-Strafklausel einfügen. Sie besagt, dass derjenige auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhält, wenn er nach dem Tod eines Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht. Diese Klausel soll verhindern, dass der überlebende Ehepartner das Haus verkaufen muss, um den Pflichtteil auszuzahlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn es abgesehen von der gemeinsamen Immobilie kein anderes Vermögen gibt.
Eine derartige Klausel kann zu Konflikten und Spannungen in der Familie führen. Sie sollte daher vorher besprochen werden und muss wohlüberlegt sein.
Berliner Testament: Was darf der überlebende Ehepartner?
Oft stellt sich die Frage, was der Ehepartner beim Berliner Testament darf. Was er darf hängt davon ab, ob es sich um die Einheitslösung oder die Trennungslösung handelt. Bei der Einheitslösung darf der Erbe als Vollerbe frei über das Vermögen verfügen. Bei der Trennungslösung sind die Rechte als Vorerbe stark eingeschränkt.
Der Ehepartner darf zum Beispiel Geldvermögen ausgeben. Er darf aber keine besonderen Schenkungen vornehmen. Wenn der überlebende Ehepartner erneut heiratet, werden die Bestimmungen aus dem Testament unwirksam, sofern dieser Fall nicht durch eine Wiederverheiratungsklausel geregelt ist.
Nachteile des Berliner Testaments beim Hausbesitz
Das Berliner Testament bringt steuerliche Nachteile mit sich. Schließlich geht das Vermögen als Gesamtes oder zu einem großen Teil an den Ehepartner. Es kann daher sein, dass der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer nicht ausreicht und der überlebende Ehepartner Erbschaftssteuer zahlen muss. Das ist dann der Fall, wenn das Haus nicht selbst bewohnt wird.
Außerdem zahlen die späteren Erben durch ihren relativ großen Erbanteil auch mit höherer Wahrscheinlichkeit Erbschaftssteuer. Es sei denn eine selbst bewohnte Immobilie, wird auch vom Erben anschließend bewohnt. In diesem Fall fällt keine Erbschaftssteuer an.
Steuerliche Betrachtungen beim Berliner Testament bei Hausbesitz
Möchte man das Erbe steuerlich optimieren, ist es sinnvoll, sich den Wert des Hauses und die Freibeträge anzusehen. Das spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die nicht selbst bewohnt wird. Während auf selbst bewohnte Immobilien in vielen Fällen keine Erbschaftssteuer anfällt, ist das bei Anlageimmobilien anders. Die Nachteile eines Berliner Testaments zeigen sich nämlich vor allem bei den steuerlichen Aspekten in Bezug auf die Erbschaftssteuer der Kinder.
Erbschaftssteuer und Freibeträge
Beim Berliner Testament gelten in Bezug auf die Erbschaftssteuer die gleichen Freibeträge wie bei einem normalen Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. Die Freibeträge gelten unabhängig davon, ob beim Berliner Testament nur der Pflichtteil eingefordert wird oder das gesamte Erbe geltend gemacht wird.
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
- Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Alle anderen Erben: 20.000 Euro
Steuerliche Optimierung des Berliner Testaments
Um den eigenen Nachlass steuerlich optimiert an die nächste Generation zu übergeben, gibt es auch im Berliner Testament verschiedene Optionen. Vor allem, wenn ein Ehepaar nur ein Kind hat, gilt es, dessen Freibetrag geschickt auszunutzen. Schenkungen zu Lebzeiten können eine Möglichkeit sein, um die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments auszugleichen. Auch wenn das Kind beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil erhält, kann das die steuerliche Belastung minimieren.
Testamentgestaltung: Vollerbe versus Vorerbe
Bei der Gestaltung eines Berliner Testaments gibt es verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich der Einsetzung der Erben. Es gibt
- Vollerben
- Vorerben
Ein Vorerbe ist ein Erbe der besonderen Art. Gibt es ein Berliner Testament, in dem der überlebende Ehepartner als Vorerbe eingesetzt ist, stellt sich die Frage, was dieser darf.
Ein Vorerbe ist also ein “Platzhalter” oder Interimserbe und kann über das Erbe nicht frei verfügen. Er darf mit dem Erbe nur das machen, was im Testament verfügt wurde.
Erst die Nacherben, also in den meisten Fällen die Kinder, dürfen über das Erbe frei verfügen.
Ein Vollerbe hingegen darf mit dem Erbe machen, was er möchte und ist an keine weiteren Klauseln gebunden. Er kann ebenfalls im Berliner Testament eingesetzt werden und vererbt sein Erbe dann an die Kinder als Schlusserben.
Pflichtteilsanspruch und Vermächtnis richtig nutzen
Wer ein Testament erstellt, hat darin die Möglichkeit, ein Vermächtnis einzusetzen. Mit einem Vermächtnis widmet der Erblasser einer Person einen bestimmten Anteil an seinem Vermögen. Er setzt den Vermächtnisnehmer jedoch nicht als Erben ein. Ein Vermächtnisnehmer wird nicht Teil der Erbengemeinschaft.
Bei einem Berliner Testament können die Erblasser etwa die Kinder mit einem Vermächtnis bedenken, wenn einer der Partner stirbt. Das hat den Vorteil, dass die Kinder bereits eine finanzielle Zuwendung aus dem Nachlass erhalten. Ein Vermächtnis kann helfen, die steuerlichen Nachteile beim Berliner Testament auszugleichen.
Vermächtnis im Zusammenhang mit Hausbesitz
Ein Vermächtnis kann ein Geldbetrag, aber auch eine Immobilie sein. So kann der Erblasser per Vermächtnis verfügen, dass ein Haus an die Kinder geht, der überlebende Ehepartner aber noch ein Wohnrecht hat. So lassen sich Nachteile aus dem Berliner Testament etwas abmildern.
Testament anfechten – unter welchen Umständen ist es möglich?
Ein Testament anzufechten ist vor allem unter zwei Umständen möglich:
- Wenn Sie eine Testierunfähigkeit vermuten
- Wenn es eine begründete Vermutung von Zwang oder Drohung gibt.
Konfliktpotenzial und dessen Lösung innerhalb der Familie
In Erbfragen kommt es in den besten Familien zu Konflikten und Streitigkeiten. Es ist empfehlenswert, bereits zu Lebzeiten über das Erbe bzw. den Immobilienbesitz und dessen Aufteilung zu sprechen. Das kann Streit nach dem Tod eines Elternteils verhindern.
Das ist zum Beispiel auch dann wichtig, wenn die Frage aufkommt, ob man das Haus verkaufen muss, um den Pflichtteil auszuzahlen. Zudem lassen sich mit einer gemeinschaftlichen Lösung auch steuerliche Fragen optimieren.
Fazit zu Berliner Testament
Das Berliner Testament ist ein mächtiges Werkzeug im deutschen Erbrecht und wird vor allem von Ehepaaren genutzt. Diese setzen sich darin häufig als Alleinerben ein, um den überlebenden Partner finanziell abzusichern.
Die Kinder erben das Vermögen nach dem Tod des zweiten Partners und verzichten in vielen Fällen nach dem Tod des ersten Elternteils auf ihren Pflichtteil. Einfordern können die Kinder ihren Pflichtteil aber auch beim Berliner Testament. Das kann zu Konflikten in der Familie führen. Dabei ist die Nutzung des Berliner Testaments mit Bedacht zu wählen.
FAQs zu Berliner Testament
Was ist ein Berliner Testament?
Eine Sonderform des Testaments unter Ehepartner. Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein.
Welche Vorteile bietet das Berliner Testament für Hausbesitzer?
Das Berliner Testament ist etwa dafür gedacht, dass der überlebende Ehepartner im gemeinsamen Haus bleiben kann und dieses erst nach dessen Tod an die nächste Generation weitervererbt wird.
Können Kinder beim Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern?
Ja, Kinder können auch beim Berliner Testament ihren Pflichtteil einfordern.
Wie wird ein Berliner Testament richtig verfasst?
Das Berliner Testament kann entweder handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt werden. Ein Berliner Testament zum Abschreiben ist nicht empfehlenswert, da jede Familiensituation individuell ist.
Was passiert mit dem Haus nach dem Tod des zweiten Ehepartners?
Dann geht das Haus an die Erben, die im Testament benannt sind.