Als Testamentseröffnung versteht man den Vorgang, dass Mitarbeiter des Nachlassgerichts, Einsicht in das Testament eines Verstorbenen nehmen. Anschließend wird das Protokoll über die Eröffnung samt Kopie des Testaments an die Beteiligten versendet. Ein persönliches Erscheinen der Erben zu diesem Termin ist nicht vorgesehen. Die Testamentseröffnung findet zeitnah nach dem Tod des Erblassers statt. Dieser Beitrag beschreibt, wie es nach der Testamentseröffnung weitergeht und wie lange die Dauer der Testamentseröffnung ist.
Was ist die Testamentseröffnung?
Die Testamentseröffnung ist der offizielle Vorgang im Nachlassgericht, in dem Einsicht in das Testament genommen wird. Es handelt sich um einen nicht-öffentlichen Vorgang. Die Anwesenheit der Erben ist dazu nicht nötig. Diese werden im Nachgang mit einem Protokoll und einer Kopie des Testaments informiert.
Wer ist von der Testamentseröffnung betroffen?
Betroffen von der Eröffnung eines Testaments sind folgende Personen:
- die Erben
- enterbte Personen
- Testamentsvollstrecker
- Nachlassverwalter
- Vermächtnisnehmer
Die Rolle des Nachlassgerichts
Das Nachlassgericht ist die Stelle, die für die Eröffnung des Testaments zuständig ist. Verstirbt ein Mensch, meldet das Standesamt den Todesfall an das Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Ist dort ein offizielles Testament registriert, wird das zuständige Nachlassgericht über den Tod des Erblassers informiert.
Ein Testament muss aber nicht bei einem Notar hinterlegt sein. Wissen Erben von einem privaten Testament, müssen sie dieses dem Nachlassgericht zur Verfügung stellen und dort einen Antrag auf die Eröffnung des Testaments stellen.
Aufgaben und Pflichten des Nachlassgerichts
Das Nachlassgericht hat im Erbfall zahlreiche Aufgaben:
- Eröffnung des Testaments
- Anfertigung eines Eröffnungsprotokolls
- Ermittlung der Erben
- Information der Erben
- Ausstellen von Erbscheinen
- Abwicklung einer Erbausschlagung
- Durchführung von Testamentsanfechtungen
- Ernennung von Testamentsvollstreckern
- Sicherung des Nachlasses
Automatische Eröffnung bei amtlich verwahrten Testamenten
Amtliche verwahrte Testamente, also Testamente, die bei einem Notar hinterlegt sind, werden automatisch durch das Nachlassgericht eröffnet. Hier erhält das Nachlassgericht die Information aus dem zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Das Gleiche gilt für den Fall, dass es einen Erbvertrag gibt. Hier müssen die Erben nicht tätig werden.
Testamentseröffnung bei privaten Testamenten
Hat jemand das Testament eines Verstorbenen oder findet jemand nach dem Tod einer Person das entsprechende Testament, besteht eine Ablieferungspflicht. Diese Pflicht ist in §2259 BGB geregelt. Wer im Besitz des Testaments ist, muss es unmittelbar nach dem Tod oder wenn er Kenntnis über den Tod des Erblassers erlangt, beim Nachlassgericht abliefern. Eine Auszahlung des Erbes kann dann erst nach der Eröffnung des Testaments erfolgen.
Verwahrung eines Testaments durch das Nachlassgericht
Wer sein Testament etwa aus Kostengründen nicht beim Notar beglaubigen lassen will, hat die Möglichkeit, es beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dafür fällt eine Gebühr von 75 Euro an. Im Gegenzug stellt das Nachlassgericht einen Hinterlegungsschein aus. Das Testament kann jederzeit am Nachlassgericht abgeholt und geändert werden. Das erleichtert später den Ablauf der Testamentseröffnung, da für das Gericht klar ist, dass es ein Testament gibt.
Der Ablauf einer Testamentseröffnung
Wenn das Nachlassgericht Kenntnis vom Tod einer Person erhalten hat und das Testament vorliegt, machen sich die Mitarbeiter am Nachlassgericht zeitnah an die Eröffnung des Testaments. Schließlich ist eine Auszahlung des Erbes erst nach Eröffnung des Testaments möglich.
Wichtige Fristen und Termine nach dem Tod des Erblassers
Mit einem Todesfall sind bestimmte Fristen verbunden. Wer etwa ein Testament besitzt, muss es dem Nachlassgericht unverzüglich übergeben, wenn er Kenntnis davon erhalten hat. Den Ablauf für die Eröffnung des Testaments bestimmt dann das Nachlassgericht.
Innerhalb welcher Zeit erfolgt die Testamentseröffnung?
Für die Testamentseröffnung gibt es keine vorgeschriebene Frist bzw. Dauer. In der Regel findet die Eröffnung des Testaments innerhalb eines Monats nach dem Todesfall statt. Es kann auch sein, dass die Eröffnung des Testaments bereits wenige Tage nach dem Todesfall stattfindet.
Wie schnell erfolgt die Eröffnung bei privaten Testamenten?
Die Eröffnung bei privaten Testamenten dauert normalerweise länger. Schließlich muss das Testament erst beim Nachlassgericht eingehen. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass bis zur Eröffnung des Testaments mehrere Monate vergehen. Für die Nachkommen ist es wichtig, dass das Wohnung ausräumen vor der Testamentseröffnung nicht gestattet ist. Die Auszahlung des Erbes kann erst nach der Testamentseröffnung erfolgen.
Testamentseröffnung: Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter
Sie stellen sich die Frage: Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter? Nach der Eröffnung erhalten die betroffenen Personen das Protokoll und die Kopie des Testaments. Die Arbeit des Nachlassgerichts ist damit erledigt. Die Erben haben nun die Aufgabe, sich um das Erbe zu kümmern bzw. es im Rahmen der Erbauseinandersetzung unter den Erben zu verteilen.
Antrag auf Testamentseröffnung – Muster und Vorgehen
Wenn ein notariell beglaubigtes Testament vorliegt, wird das Nachlassgericht durch die Bundesnotarkammer informiert. Es ist aber auch möglich, als potenzieller Erbe einen Antrag auf Eröffnung des Testaments zu stellen. Die Testamentseröffnung findet nicht beim Notar, sondern immer beim Nachlassgericht statt.
Notwendige Unterlagen für den Antrag
Um einen Antrag auf Testamentseröffnung zu stellen und dem offiziellen Ablauf zu folgen, müssen dem Schreiben an das Nachlassgericht die folgenden Dokumente beigelegt werden:
- Sterbeurkunde
- Testament
Formulierung und Inhalte eines Antrags
Der Antrag für die Testamentseröffnung kann formlos gestellt werden. Im Schreiben müssen jedoch einige Informationen enthalten sein, um den Ablauf zu beschleunigen:
- Vorname und Familienname des Erblassers
- Letzte Meldeadresse des Erblassers
- Sterbedatum
- Datum des Testaments.
Wie erkennen Erben ihre Rechtsnachfolge an?
Wer geerbt hat, muss sich bei zahlreichen Stellen als Erbe legitimieren. Das ist mit verschiedenen Unterlagen möglich. Ein offizielles Testament samt Eröffnungsprotokoll ist als Legitimation ausreichend. Ebenso kann nach der Testamentseröffnung ein Erbschein beantragt werden.
Legitimation durch Testament und Eröffnungsprotokoll
Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, können sich die rechtmäßigen Erben mit dem Testament und dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts legitimieren. Das ist etwa bei Banken, Versicherungen, aber auch gegenüber der Hausverwaltung einer Immobilie nötig. Nach der Testamentseröffnung ist dann kein Erbschein nötig.
Anforderung eines Erbscheins
Gibt es keine Testamentseröffnung, können die rechtmäßigen Erben einen Erbschein beantragen. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe als angenommen. Es ist nicht möglich, das Erbe später auszuschlagen. Durch die Beantragung eines Erbscheins fallen Kosten an, die vom Antragsteller zu bezahlen sind. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Erbes.
Auszahlung Erbe nach Testamentseröffnung und Erbschein
Ist das Testament eröffnet, kann die Erbauseinandersetzung stattfinden. Das ist der Vorgang, um das Erbe unter den Erben aufzuteilen und die Erbengemeinschaft aufzulösen. Haben die Erben eine gemeinsame Lösung gefunden, kann das Erbe entsprechend ausgezahlt werden. Die Frage: “Wer verteilt das Erbe nach der Testamentseröffnung?” muss die Erbengemeinschaft klären.
Pflichtteil und Vermächtnis nach der Testamentseröffnung
Nach der Eröffnung des Testaments besteht Klarheit über den letzten Willen des Erblassers. Hat der Erblasser etwa einen Alleinerben eingesetzt, können Ehepartner und Kinder dennoch ihren Pflichtteil geltend machen. Zudem kann das Testament auch ein Vermächtnis enthalten.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Er berechnet sich bei Ehepartnern danach, ob bei der Eheschließung Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde. Die Erben müssen den Pflichtteil nach der Testamentseröffnung auszahlen. Der Pflichtteil muss dann allerdings nicht ausgezahlt werden, wenn die Person aus wichtigen Gründen enterbt worden ist.
Das Vermächtnis in einem Testament
In einem Testament kann der Erblasser ein Vermächtnis bestimmen. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung an einen Begünstigten. Der Begünstigte erhält etwas aus dem Nachlass des Verstorbenen, ohne jedoch den Status eines Erben zu erhalten. Beim Vermächtnis kann es sich um Gegenstände oder Leistungen handeln.
Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Testamentseröffnung
Im Rahmen der Eröffnung eines Testaments fallen Kosten und Gebühren an. Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung der Notarkammer (GNotKG) berechnet. Die Kosten werden von den Erben getragen.
Fazit zum Thema Testamentseröffnung
Hat ein Erblasser zu Lebzeiten ein Testament erstellt, sichtet das Nachlassgericht das Testament im Rahmen der Testamentseröffnung. Anschließend werden die betroffenen Personen benachrichtigt. Sie erhalten das Protokoll sowie eine Kopie des Testaments. Damit können sich die rechtmäßigen Erben etwa bei Banken und Versicherungen legitimieren.
Die Arbeit des Nachlassgerichts ist mit der Eröffnung des Testaments und der Ermittlung der Erben getan. Es ist nun Aufgabe der Erben, sich um das Erbe zu kümmern und es ggf. im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu verteilen, falls das Testament hier keine klare Aufteilung vorsieht. Wie es nach der Testamentseröffnung weitergeht, müssen die Erben klären.
FAQs zum Thema Testamentseröffnung
Was bedeutet Testamentseröffnung?
Eine Testamentseröffnung ist ein amtlicher Vorgang. Durchgeführt wird er vom Nachlassgericht, das für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Das Nachlassgericht sichtet dabei das Testament. Es gibt bekannt, wer im Testament als Erbe eingesetzt wurde.
Wie läuft eine Testamentseröffnung ab?
Die Eröffnung ist ein interner Vorgang im Nachlassgericht. Dazu sichten die Mitarbeiter das Testament, und zwar in der Regel ohne die Anwesenheit der Erben. Über die Sichtung fertigen die Mitarbeiter des Amtsgerichts ein Protokoll an. Zusammen mit einer Kopie des Testaments wird dieses Protokoll an die Erben versendet. Das Original wird weiterhin beim Nachlassgericht aufbewahrt. Auf Antrag können es die Erben einsehen. Mit dem Versand des Protokolls ist die Arbeit des Nachlassgerichts erledigt. Um die Abwicklung kümmern sich nun die Erben.
Wer wird zur Testamentseröffnung eingeladen?
Die Eröffnung eiens Testaments durch das Nachlassgericht findet nichtöffentlich statt. Demnach ergehen auch keine Einladungen für diesen Termin. Das Nachlassgericht benachrichtigt allerdings alle Personen, die vom Testament betroffen sind. Das sind Erben, Enterbte, aber auch Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Alle Beteiligten erhalten ein Protokoll und eine Kopie des Testaments.
Welche Unterlagen sind für die Testamentseröffnung notwendig?
Für die Testamentseröffnung benötigt das Nachlassgericht das Testament sowie die Sterbeurkunde des Verstorbenen.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament vorhanden ist, kann es sein, dass es einen Erbvertrag gibt. Auch darin kann das Erbe geregelt sein. Gibt es weder Testament noch Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Erbe wird dann im Rahmen der Erbauseinandersetzung unter den Erben aufgeteilt.