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Erbe ausschlagen Frist

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Das Wichtigste in Kürze
    • Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Nachlass, und zwar auch nicht in Teilen.  
    • Durch die Ausschlagung können Sie vermeiden, Schulden zu übernehmen. Manchmal ist sie auch aus persönlichen oder steuerlichen Gründen angesagt. 
    • Für die Ausschlagung haben Sie nach der Kenntnisnahme vom Tod des Erblassers sechs Wochen Zeit. 
    • Um Ihr Erbe auszuschlagen, müssen Sie sich an das Nachlassgericht wenden. 

    In bestimmten Fällen können anstatt der Erbausschlagung eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren der Erbausschlagung beantragt werden. 

FAQs zum Ausschlagen des Erbes