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Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Mensch darf selbst bestimmen, an wen er sein Vermögen im Fall seines Todes vererben wird. Dafür wird in der Regel ein Testament erlassen.

  • Allerdings lassen sich einige Angehörige nicht komplett enterben. Ihnen steht weiterhin der Pflichtteil zu.

  • Nur nahe Angehörige wie Eltern, Kinder und Ehepartner sind pflichtteilsberechtigt. Nach dem Erbrecht ist ein Pflichtteil für Geschwister trotz Testament hingegen nicht vorgesehen.

  • Der Pflichtteil des Erbes wird Ihnen nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen ihn bei den Erben beantragen.

  • Neben dem Pflichtteil haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Pflichtteilsergänzung.

FAQs zum Pflichtteil im Erbrecht