Tipps, Hinweise und Definitionen
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
Personalausweis | x | x | x | x |
Geburtsurkunde | x | x | x | x |
Heiratsurkunde / Familienbuch | x | x | x | |
Sterbeurkunde des Partners | x | |||
Scheidungsurteil | x |
Standesamt | Anschrift | Telefon / Fax | Öffnungszeiten |
Standesamt Leipzig | Burgplatz 1 04109 Leipzig | 0341/ 123 412 8 0341/ 123 412 0 | Mo: 09:00-12:00 Uhr Di: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00-12:00 Uhr für Bestatter und 13:00-18:00 Uhr Fr: geschlossen |
Hier finden Sie die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung der kommunalen Friedhöfe in Leipzig.
Name | Anschrift | Kontaktdaten | Entfernung (circa) |
FriedWald Planitzwald | Neuweißenborner Weg 04828 Bennewitz | 06155/ 848 100 | 40,3 km |
FriedWald Freyburg (Unstrut) | Schloß 25 06632 Freyburg | 06155/ 848 100 | 68,5 km |
FriedWald Dessau-Wörlitz | Kapenschlößchen 1 06785 Oranienbaum | 06155/ 848 100 | 69,8 km |
FriedWald Sangerhausen | Im Grunde 06526 Sangerhausen-Wettelrode | 06155/ 848 100 | 115 km |
Wenn Sie eine Seebestattung wünschen, können Sie statt dem Friedhof einen Hafen an der Nord- oder Ostsee auswählen. Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Abfahrthäfen.
Amtsgericht | Anschrift | Telefon / Fax |
Amtsgericht Leipzig | Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig | 0341 / 49 40 400 0341 / 49 40 600 |
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Erbe sind? In Deutschland können Sie über die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge erben. Die Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge finden Sie hier. Die gewillkürte Erbfolge meint, dass der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, in welchem Sie aufgeführt sind. Wenn Sie zu den gesetzlichen Erben zählen, in einem Testament aber nicht berücksichtigt werden, haben sie Anspruch auf einen so genannten Pflichtteil.
Der Pflichtteil berechnet sich wie folgt: Angenommen es wird ein Vermögen von 50.000,- Euro vererbt. Der Erblasser hat zwei Kinder als alleinige Erben. Laut dem Testament sollen dem Sohn 4
0.000,- Euro und der Tochter 10.000,- Euro vererbt werden. Der gesetzliche Erbanspruch der Tochter beträgt aber 25.000,- Euro. Ihr Pflichtteil beträgt demnach 12.500,- Euro. Die Tochter kann also von dem Sohn 2.500,- Euro verlangen, um ihren Pflichtteil durchzusetzen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Checkliste für den Todesfall
Kommen Sie bei Fragen auch gerne direkt auf uns zu. Sie erreichen uns telefonisch unter der 040/ 209 311 966 oder per E-Mail über info@bestattungen.de.